Artikel 1 VO (EWG) 85/3703
Diese Verordnung enthält die Durchführungsvorschriften für die Kontrolle der Übereinstimmung mit den gemeinsamen Vermarktungsnormen, die nach der Verordnung (EWG) Nr. 103/76 festgesetzt sind, für die Einteilung und das Wiegen bestimmter Fische.
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