Artikel 1 VO (EWG ) 86/1323

In Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b) unter cc) der Verordnung (EWG) Nr. 1351/72 werden nach dem Wort „Marktstabilisierungsmaßnahmen” folgende Worte hinzugefügt: „sowie für Maßnahmen zur Anpassung an die Markterfordernisse und Verbesserung der Erzeugung” .

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