Artikel 1 VO (EWG) 87/1591

Die Qualitätsnormen für folgende Erzeugnisse sind in den Anhängen I, II, III, IV aufgeführt:

Kopfkohl, KN-Code 070490,

Rosenkohl, KN-Code 07042000,

Bleichsellerie, KN-Code 07094000,

Spinat, KN-Code 07097000.

Diese Normen gelten auf allen Vermarktungsstufen unter den in der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 vorgesehenen Bedingungen.

Auf den Stufen nach dem Versand können jedoch gegenüber den vorgeschriebenen Normen:

alle Erzeugnisse eine geringfügige Verringerung der Frische und der Turgeszenz sowie

Erzeugnisse aller Güteklassen, außer der Güteklasse „Extra” , geringfügige Veränderungen aufgrund der biologischen Entwicklung und der Verderblichkeit

aufweisen.

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