Artikel 1 VO (EWG) 87/1591
Die Qualitätsnormen für folgende Erzeugnisse sind in den Anhängen I, II, III, IV aufgeführt:
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Kopfkohl, KN-Code 070490,
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Rosenkohl, KN-Code 07042000,
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Bleichsellerie, KN-Code 07094000,
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Spinat, KN-Code 07097000.
Diese Normen gelten auf allen Vermarktungsstufen unter den in der Verordnung (EWG) Nr. 1035/72 vorgesehenen Bedingungen.
Auf den Stufen nach dem Versand können jedoch gegenüber den vorgeschriebenen Normen:
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alle Erzeugnisse eine geringfügige Verringerung der Frische und der Turgeszenz sowie
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Erzeugnisse aller Güteklassen, außer der Güteklasse „Extra” , geringfügige Veränderungen aufgrund der biologischen Entwicklung und der Verderblichkeit
aufweisen.
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