ANHANG VO (EWG) 88/3491

Warenbeschreibung Tarifierung KN-Code Begründung
(1) (2) (3)
1.
Als „Heringslappen” bezeichnete Ware, bestehend aus der rechten und der linken Hälfte eines Herings (ohne Kopf, Eingeweide, Flossen, mit Ausnahme der Rückenflosse und ohne Gräten), gefroren. Die beiden Hälften sind durch die Rückenhaut miteinander verbunden

03049021

oder

03049025

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 0304 und der Unterpositionen 03049021 und 03049025.

Das Erzeugnis kann nicht als Fischfilet der Unterposition 030410 oder 030420 zugewiesen werden (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 0304).

2.
Folie aus Polyethersulfon, beschichtet nach dem Verfahren des kathodischen Besprühens mit Metall, Metallnitriden, Metalloxiden oder Metall-carbiden
39219050

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 3921 und der Unterpositionen 392190 und 39219050.

Das Erzeugnis wird nicht durch den Wortlaut der Position 3920 erfaßt, weil es mit Metall, Metallcarbiden, Metalloxiden oder Metallcarbiden beschichtet ist.

3.
Lösung von Natriumdihydridobis (2-methoxy-ethanolato)aluminat in Toluol, etwa 70 GHT Aluminat enthaltend
38239099

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der Position 3823 und der Unterpositionen 382390 und 38239099.

Das Erzeugnis kann nicht in Kapitel 29 eingereiht werden, weil die Bedingungen der Anmerkung 1 Buchstabe e) zu diesem Kapitel nicht erfüllt werden.

Das Erzeugnis ist eine Zubereitung der chemischen Industrie, anderweit weder genannt noch inbegriffen.

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