Schlussformel (nicht amtlich) VO (EWG) 88/3491
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 9. November 1988
Für die Kommission
Cockfield
Vizepräsident
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.