Artikel 12 VO (EWG) 88/571

Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften sorgt im Rahmen des EUROFARM-Projekts für die Verbreitung der Erhebungsergebnisse in Tabellenform. Die praktischen Modalitäten dieser Verteilung werden in den zuständigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen festgelegt.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.