Artikel 12 VO (EWG) 88/571
Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften sorgt im Rahmen des EUROFARM-Projekts für die Verbreitung der Erhebungsergebnisse in Tabellenform. Die praktischen Modalitäten dieser Verteilung werden in den zuständigen Ausschüssen und Arbeitsgruppen festgelegt.
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