Artikel 13 VO (EWG) 89/120
(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 645/75 wird aufgehoben.
(2) Verweise auf die durch Absatz 1 aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.
Die Bezugnahmen und Verweise auf die Artikel der aufgehobenen Verordnung sind der Übereinstimmungstabelle im Anhang II zu entnehmen.
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