Artikel 13 VO (EWG) 89/120

(1) Die Verordnung (EWG) Nr. 645/75 wird aufgehoben.

(2) Verweise auf die durch Absatz 1 aufgehobene Verordnung gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung.

Die Bezugnahmen und Verweise auf die Artikel der aufgehobenen Verordnung sind der Übereinstimmungstabelle im Anhang II zu entnehmen.

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