Artikel 2 VO (EWG) 89/2692

Bei der Festsetzung der Subventionen werden gegenwärtige Lage und voraussichtliche Entwicklung

der Preise und verfügbaren Mengen von Reis auf dem Markt der Gemeinschaft,

des Versorgungsbedarfs auf dem Markt von Réunion,

der Preise für Reis auf dem Weltmarkt

berücksichtigt.

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