Artikel 2 VO (EWG) 89/2692
Bei der Festsetzung der Subventionen werden gegenwärtige Lage und voraussichtliche Entwicklung
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der Preise und verfügbaren Mengen von Reis auf dem Markt der Gemeinschaft,
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des Versorgungsbedarfs auf dem Markt von Réunion,
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der Preise für Reis auf dem Weltmarkt
berücksichtigt.
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