Artikel 1 VO (EWG) 89/989
Als Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren der KN-Code 6101, 6102, 6201und 6202 sind lediglich Kleidungsstücke anzusehen, die lange Ärmel haben.
In Abweichung von Absatz 1 gehören zu diesen Positionen auch wattierte Westen, die keine langen Ärmel haben.
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