ANHANG IV VO (EWG) 91/1382

FORMAT FÜR DIE VORLAGE VON DATEN AUF MAGNETISCHEN TRÄGERN

1)
Magnetträger

Magnetbänder: 9 Spuren mit einer Dichte von 1600 bzw. 6250 BPI und EBCDIC- oder ASCII-Codierung, möglichst mit Etikettierung. Bei Etikettierung sollte eine Datenende-Kennung vorhanden sein. Disketten: MS-DOS, 3,5″, 720 Kbyte bzw. 1,4 Mbyte oder 5,25″, 360 Kbyte bzw. 1,2 Mbyte.

2)
Satzaufbau

PositionBezeichnungAnmerkung
1 - 4LandISO-CODE aus 3 Buchstaben (z. B. FRA = Frankreich)
5 - 6Jahrz. B. 94 = 1994
7 - 8Monatz. B. 01 = Januar
9 - 11ArtSchlüssel aus 3 Buchstaben (z. B. CDZ = Kabeljau)
12 - 13Handelsformsiehe nachstehende Code-Liste
14Bestimmungsiehe nachstehende Code-Liste
15 - 25MengeTonnen mit einer Dezimalstelle
26 - 36durchschnittlicher PreisLandeswährung/Tonne
37Flagge der Fischereifahrzeugesiehe nachstehende Code-Liste

Anmerkungen

a)
Für alle numerischen Felder gilt: rechtsbündig mit führenden Nullen. Für alle alphanumerischen Felder gilt: linksbündig mit nachfolgenden Nullen.
b)
Die anzugebende Fangmenge ist das Gewicht der Anlandung.
c)
Mengenangaben von weniger als 50 kg sind als „0,0” zu registrieren.

3)
Codes

a)
Codes — Handelsform

frisch10
frisch, ganz11
frisch, ausgenommen12
frische Schwänze13
frisch, ausgenommen und ohne Kopf16
frisch, sonstiges19
gefroren20
gefroren, ganz21
gefroren, ausgenommen22
gefrorene Schwänze23
gefroren, nicht filetiert25
gefroren, ausgenommen und ohne Kopf26
gefroren, gesäubert27
gefroren, nicht gesäubert28
gefroren, sonstiges29
gesalzen30
geräuchert40
gegart50
gegart, gefroren und verpackt60

b)
Codes — Bestimmung

menschlicher Verbrauch1
industrielle Verwendung2
Verwendung unbekannt9

c)
Codes — Flagge

EWG-Fahrzeuge1
EFTA-Fahrzeuge2
Farhzeuge aus Drittländern3

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