Artikel 11 VO (EWG) 92/3911
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Richtlinie 93/…/EWG(1) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Fußnote(n):
- (1)
Die Richtlinie betreffend die Rückgabe von unrechtmäßig aus dem Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates verbrachten Kulturgütern, auf die bereits in Artikel 2 Absatz 2 und in Artikel 6 Bezug genommen wird, war zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch nicht verabschiedet.
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