Artikel 11a VO (EWG) 92/881

Die Kommission prüft die Auswirkungen der Beschränkung der Verpflichtung, eine Fahrerbescheinigung mit sich zu führen, auf Fahrer, die Staatsangehörige eines Drittstaats sind, und unterbreitet, wenn dies hinreichend begründet ist, einen Vorschlag zur Änderung dieser Verordnung.

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