Artikel 809 VO (EWG) 93/2454
Sind die Bemessungsgrundlagen für die Zollschuld von Waren zu berücksichtigen, bevor an diesen übliche Behandlungen im Sinne des Anhangs 72 durchgeführt wurden, so kann das Informationsblatt INF 8 gemäß Artikel 523 ausgestellt werden.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.