Artikel 809 VO (EWG) 93/2454

Sind die Bemessungsgrundlagen für die Zollschuld von Waren zu berücksichtigen, bevor an diesen übliche Behandlungen im Sinne des Anhangs 72 durchgeführt wurden, so kann das Informationsblatt INF 8 gemäß Artikel 523 ausgestellt werden.

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