VO (EWG) 93/2454
Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften
Informationen
Ausfertigungsdatum02.01.1993
FundstelleAbl. 1993/L 253
Alle Normen
- TEIL IALLGEMEINE DURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN
- TITEL IALLGEMEINE VORSCHRIFTEN
- KAPITEL 1Begriffsbestimmungen
- KAPITEL 2Entscheidungen
- KAPITEL 3Informatikverfahren
- KAPITEL 4Datenaustausch zwischen den Zollbehörden mit Hilfe von Informationstechnologie und Computernetzen
- KAPITEL 5Risikomanagement
- KAPITEL 6Registrierungs- und Identifizierungssystem
- TITEL IIVERBINDLICHE AUSKÜNFTE
- KAPITEL 1Begriffsbestimmungen
- KAPITEL 2Verfahren für die Einholung verbindlicher Auskünfte Erteilung der Auskunft und ihre Übermittlung an die Kommission
- KAPITEL 3Vorschriften über nicht übereinstimmende verbindliche Auskünfte
- KAPITEL 4Rechtliche Tragweite der verbindlichen Auskünfte
- KAPITEL 5Vorschriften über das Ende der Gültigkeit von verbindlichen Auskünftens
- TITEL IIaZUGELASSENE WIRTSCHAFTSBETEILIGTE
- KAPITEL 1Verfahren für die Erteilung der Zertifikate
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Beantragung eines AEO-Zertifikats
- Abschnitt 3Voraussetzungen und Kriterien für die Erteilung des AEO-Zertifikats
- Abschnitt 4Verfahren für die Erteilung des AEO-Zertifikats
- KAPITEL 2Rechtswirkung von AEO-Zertifikaten
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmung
- Abschnitt 2Aussetzung des Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten
- Abschnitt 3Widerruf des AEO-Zertifikats
- KAPITEL 3Informationsaustausch
- TITEL IIIABGABENBEGÜNSTIGUNG AUFGRUND DER BESCHAFFENHEIT EINER WARE
- KAPITEL 1Der Voraussetzung der Vergällung unterliegende Waren
- KAPITEL 2Voraussetzungen für die Einreihung bestimmter Waren zur Verwendung als Saatgut
- KAPITEL 3Voraussetzungen für die Einreihung von Müllergaze, nicht konfektioniert
- KAPITEL 4Waren, die der Voraussetzung der Vorlage eines Echtheitszeugnisses, eines Reinheitszeugnisses oder einer sonstigen Bescheinigung unterliegen
- TITEL IVWARENURSPRUNG
- KAPITEL 1Nichtpräferenzieller Ursprung
- Abschnitt 1Ursprungsbegründende Be- oder Verarbeitungen
- Unterabschnitt 1Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur
- Unterabschnitt 2Andere Waren als Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI der Kombinierten Nomenklatur
- Unterabschnitt 3Gemeinsame Vorschriften für alle Waren
- Abschnitt 2Durchführungsvorschriften für Ersatzteile
- Abschnitt 3Durchführungsvorschriften über Ursprungszeugnisse
- Unterabschnitt 1Vorschriften über allgemeine Ursprungszeugnisse
- Unterabschnitt 2Besondere Vorschriften über Ursprungszeugnisse für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse, für die besondere Einfuhrregelungen gelten
- a) Ursprungszeugnisse
- b) Zusammenarbeit der Verwaltungen
- KAPITEL 2Präferenzieller Ursprung
- Abschnitt 1Allgemeines Präferenzsystem
- Unterabschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Unterabschnitt 2Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in” oder „Ursprungserzeugnisse”
- Unterabschnitt 3Kumulierung
- Unterabschnitt 4Abweichungen
- Unterabschnitt 5Ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers geltende Verfahren bei der Ausfuhr aus dem begünstigten Land und aus der Europäischen Union
- Unterabschnitt 6Verfahren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers
- Unterabschnitt 7Überprüfung der Ursprungseigenschaft ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers
- Unterabschnitt 8Sonstige Bestimmungen, die ab dem Zeitpunkt der Anwendung des Systems des registrierten Ausführers gelten
- Abschnitt 1AFür Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A, Erklärungen auf der Rechnung und Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 geltende Verfahren und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- Unterabschnitt 1Allgemeine Grundsätze
- Unterabschnitt 2Verfahren bei der Ausfuhr aus dem begünstigten Land
- Unterabschnitt 3Verfahren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Europäischen Union
- Unterabschnitt 4Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- Unterabschnitt 5Verfahren der bilateralen Kumulierung
- Unterabschnitt 6Ceuta und Melilla
- Abschnitt 2Länder und Gebiete, die durch die von der Gemeinschaft für bestimmte Länder und Gebiete einseitig festgelegten Zollpräferenzmaßnahmen begünstigt sind
- Unterabschnitt 1Bestimmung des Begriffs „Erzeugnisse mit Ursprung in” oder „Ursprungserzeugnisse”
- Unterabschnitt 2Nachweis der Ursprungseigenschaft
- a) WARENVERKEHRSBESCHEINIGUNG EUR.1
- b) ERKLÄRUNG AUF DER RECHNUNG
- Unterabschnitt 3Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen
- Unterabschnitt 4Ceuta und Melilla
- TITEL VZOLLWERT
- KAPITEL IAllgemeine Vorschriften
- KAPITEL 2Vorschriften zu den Lizenzgebühren
- KAPITEL 3Vorschriften zum Ort des Verbringens in die Gemeinschaft
- KAPITEL 4Vorschriften zu den Beförderungskosten
- KAPITEL 5Bewertung von Datenträgern, die zur Verwendung in Datenverarbeitungsanlagen bestimmt sind
- KAPITEL 6Vorschriften zu den Umrechnungskursen
- KAPITEL 7Vereinfachte Verfahren zur Ermittlung des Zollwerts bestimmter verderblicher Waren
- KAPITEL 8Angaben und vorzulegende Unterlagen
- TITEL VIVERBRINGEN VON WAREN IN DAS ZOLLGEBIET DER GEMEINSCHAFT
- KAPITEL 1Summarische Eingangsanmeldung
- Abschnitt 1Geltungsbereich
- Abschnitt 2Abgabe einer summarischen Eingangsanmeldung
- Abschnitt 3Fristen
- Abschnitt 4Risikoanalyse
- Abschnitt 5Ankunftsmeldung
- KAPITEL 2Vorübergehende Verwahrung
- KAPITEL 3Besondere Vorschriften für auf dem See- oder Luftweg beförderte Waren
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschrift
- Abschnitt 2Besondere Vorschriften für Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck im Reiseverkehr
- TITEL VIIZOLLANMELDUNG NORMALES VERFAHREN
- KAPITEL 1Schriftliche Zollanmeldung
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Für die Zollanmeldung zu verwendende Vordrucke
- Abschnitt 3Für die Zollverfahren verlangte Angaben
- Abschnitt 4Unterlagen, die der Zollanmeldung beizufügen sind
- KAPITEL 2Zollanmeldung unter Einsatz der Datenverarbeitung
- KAPITEL 3Mündliche Zollanmeldungen und andere Formen der Willensäußerung
- Abschnitt 1Mündliche Zollanmeldungen
- Abschnitt 2Zollanmeldung durch andere Formen der Willensäußerung
- Abschnitt 3Gemeinsame Vorschriften zu den Abschnitten 1 und 2
- Abschnitt 4Postverkehr
- TITEL VIIIZOLLBESCHAU, FESTSTELLUNGEN UND SONSTIGE MASSNAHMEN DER ZOLLSTELLE
- TITEL IXVEREINFACHTE VERFAHREN
- KAPITEL 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Erteilung, Aussetzung und Widerruf der Bewilligungen für das vereinfachte Anmeldeverfahren oder das Anschreibeverfahren
- KAPITEL 1AEinzige Bewilligung für das vereinfachte Anmeldeverfahren oder das Anschreibeverfahren
- Abschnitt 1Antragsverfahren
- Abschnitt 2Erteilungsmodalitäten
- Abschnitt 3Informationsaustausch
- KAPITEL 2Zollanmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr
- Abschnitt 1Unvollständige Zollanmeldungen
- Abschnitt 2Vereinfachtes Anmeldeverfahren
- Abschnitt 3Anschreibeverfahren
- KAPITEL 3Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- Abschnitt 1Zollanmeldung zu einem Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung
- Unterabschnitt 1Zollanmeldung zum Zollagerverfahren
- A. Unvollständige Zollanmeldungen
- B. Vereinfachtes Anmeldeverfahren
- C. Anschreibeverfahren
- Unterabschnitt 2Zollanmeldung zur aktiven Veredelung, zum Umwandlungsverfahren oder zur vorübergehenden Verwendung
- A. Unvollständige Zollanmeldung
- B. Vereinfachtes Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren
- Unterabschnitt 3Zollanmeldung zur passiven Veredelung
- Unterabschnitt 4Gemeinsame Vorschriften
- Abschnitt 2Beendigung eines Zollverfahrens mit wirtschaftlicher Bedeutung
- KAPITEL 4Zollanmeldung zum Ausfuhrverfahren
- Abschnitt 1Unvollständige Zollanmeldungen
- Abschnitt 2Vereinfachtes Anmeldeverfahren
- Abschnitt 3Anschreibeverfahren
- Abschnitt 4Gemeinsame Bestimmungen der Abschnitte 2 und 3
- TEIL IIZOLLRECHTLICHE BESTIMMUNG
- TITEL IÜBERFÜHRUNG IN DEN ZOLLRECHTLICH FREIEN VERKEHR
- KAPITEL 1Allgemeine Vorschriften
- KAPITEL 1aVorschriften über Bananen
- KAPITEL 2Besondere Verwendung
- KAPITEL 3Verwaltung der Zollmaßnahmen
- Abschnitt 1Verwaltung der Zollkontingente, die in der Reihenfolge zugeteilt werden, in der die Anmeldungen angenommen wurden
- Abschnitt 2Gemeinschaftliche Überwachung
- TITEL IIZOLLRECHTLICHER STATUS DER WAREN UND VERSANDVERFAHREN
- KAPITEL 1Allgemeine Bestimmungen
- KAPITEL 2Geltungsbereich
- KAPITEL 3Zollrechtlicher Status der Waren
- Abschnitt 1Allgemeine Bestimmungen
- Abschnitt 2Nachweis des Gemeinschaftscharakters
- Unterabschnitt 1Versandpapier T2L
- Unterabschnitt 2Handelspapiere
- Unterabschnitt 3Andere Nachweise im Fall bestimmter Versandverfahren
- Unterabschnitt 4Von einem zugelassenen Versender erbrachter Nachweis des Gemeinschaftscharakters der Waren
- Unterabschnitt 5Fischereierzeugnisse, Sondervorschriften für Erzeugnisse der Seefischerei und sonstige von Schiffen aus gewonnene Meereserzeugnisse
- KAPITEL 4Gemeinschaftliches Versandverfahren
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Verfahrensablauf
- Unterabschnitt 1Einzelsicherheit
- Unterabschnitt 2Beförderungsmittel und Anmeldungen
- Unterabschnitt 3Förmlichkeiten bei der Abgangsstelle
- Unterabschnitt 4Förmlichkeiten während der Beförderung
- Unterabschnitt 5Förmlichkeiten bei der Bestimmungsstelle
- Unterabschnitt 6Suchverfahren
- Unterabschnitt 7Zusätzliche Bestimmungen für den Austausch von Versanddaten zwischen den Zollbehörden unter Einsatz von Informationstechnologie und Datennetzen
- Abschnitt 3Vereinfachungen
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften über Vereinfachungen
- Unterabschnitt 2Gesamtbürgschaft und Befreiung von der Sicherheitsleistung
- Unterabschnitt 3Besondere Ladelisten
- Unterabschnitt 4Verwendung von besonderen Verschlüssen
- Unterabschnitt 5Befreiung von der verbindlichen Beförderungsroute
- KAPITEL 7Vereinfachungsmaßnahmen
- Abschnitt 1Vereinfachtes Verfahren für die Ausstellung des Papiers zum Nachweis für den Gemeinschaftscharakter der Waren
- Abschnitt 2Vereinfachung der Förmlichkeiten bei der Abgangs- und der Bestimmungstelle
- Unterabschnitt 6Status eines zugelassenen Versenders
- Unterabschnitt 7Status eines zugelassenen Empfängers
- Unterabschnitt 3Sonstige Vorschriften
- Unterabschnitt 8Vereinfachte Verfahren für Warenbeförderungen im Eisenbahnverkehr oder in Großbehältern
- A. Allgemeine Vorschriften für Beförderungen im Eisenbahnverkehr
- B. Vorschriften für die Beförderung von Waren in Großbehältern
- C. Sonstige Vorschriften
- D. Geltungsbereich der normalen Verfahren und der vereinfachten Verfahren
- Unterabschnitt 9Vereinfachte Verfahren für Warenbeförderungen auf dem Luftweg
- Unterabschnitt 10Vereinfachte Verfahren für Warenbeförderungen auf dem Seeweg
- Unterabschnitt 11Vereinfachtes Verfahren für Warenbeförderungen durch Rohrleitungen
- Abschnitt 4Zollschuld und Abgabenerhebung
- KAPITEL 9Beförderungen im Verfahren mit Carnet TIR oder Carnet ATA
- Abschnitt 1Gemeinsame Bestimmungen
- Abschnitt 2Das TIR-Verfahren
- Abschnitt 2Bestimmungen betreffend das Carnet-TIR-Verfahren
- Abschnitt 3Das ATA-Verfahren
- KAPITEL 10Beförderungen mit Vordruck 302
- KAPITEL 10aVerfahren für Postsendungen
- KAPITEL 11Verwendung der gemeinschaftlichen Versandpapiere zur Durchführung von Maßnahmen bei der Ausfuhr bestimmter Waren
- KAPITEL 12Vorschriften über die Papiere, die im Rahmen der eine Überwachung der Verwendung und/oder Bestimmung der Waren erfordernden Gemeinschaftsmaßnahmen zu verwenden sind
- TITEL IIIZOLLVERFAHREN MIT WIRTSCHAFTLICHER BEDEUTUNG
- KAPITEL 1Grundsätzliche Vorschriften für mehr als ein Verfahren
- Abschnitt 1Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 2Antrag auf Bewilligung
- Abschnitt 3Einzige Bewilligung
- Abschnitt 4Wirtschaftliche Voraussetzungen
- Abschnitt 5Entscheidung über eine Bewilligung
- Abschnitt 6Sonstige Vorschriften über die Durchführung der Verfahren
- Unterabschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Beförderungen
- Unterabschnitt 3Aufzeichnungen
- Unterabschnitt 4Ausbeute und Berechnungsmethoden
- Unterabschnitt 5Ausgleichszinsen
- Unterabschnitt 6Beendigung
- Abschnitt 7Zusammenarbeit der Verwaltungen
- KAPITEL 2Zolllager
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Zusätzliche Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung
- Abschnitt 3Bestandsaufzeichnungen
- Abschnitt 4Sonstige Vorschriften über die Durchführung des Verfahrens
- KAPITEL 3Aktive Veredelung
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Zusätzliche Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung
- Abschnitt 3Vorschriften über die Durchführung des Verfahrens
- Abschnitt 4Vorschriften über die Durchführung des Nichterhebungsverfahrens
- Abschnitt 5Vorschriften über die Durchführung des Verfahrens der Zollrückvergütung
- KAPITEL 4Umwandlungsverfahren
- KAPITEL 5Vorübergehende Verwendung
- Abschnitt 1Allgemeine Vorschriften
- Abschnitt 2Voraussetzungen für die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben
- Unterabschnitt 1Beförderungsmittel
- Unterabschnitt 2Persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren, die von Reisenden eingeführt werden, Betreuungsgut für Seeleute
- Unterabschnitt 3Material für Katastropheneinsätze, medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung, Tiere, in Grenzzonen verwendete Waren
- Unterabschnitt 4Ton, Bild oder Datenträger, Werbematerial, Berufsausrüstung, pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung
- Unterabschnitt 5Umschließungen, Formen, Matrizen, Klischees, Zeichnungen, Modelle, Geräte zum Messen, Überprüfen oder Überwachen und ähnliche Gegenstände, Spezialwerkzeuge und Instrumente, Testwaren und Waren zur Durchführung von Tests, Muster, Austauschproduktionsmittel
- Unterabschnitt 6Waren für Veranstaltungen oder zum Verkauf
- Unterabschnitt 7Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung, andere Waren
- Abschnitt 3Vorschriften über die Durchführung des Verfahrens
- KAPITEL 6Passive Veredelung
- Abschnitt 1Zusätzliche Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung
- Abschnitt 2Vorschriften über die Durchführung des Verfahrens
- Abschnitt 3Vorschriften über die Berechnung der Abgabenbefreiung
- TITEL IVDURCHFÜHRUNGSVORSCHRIFTEN FÜR DIE AUSFUHR
- KAPITEL 1Allgemeine Vorschriften für Zollanmeldungen
- KAPITEL 2Endgültige Ausfuhr
- KAPITEL 3Austausch von Ausfuhrdaten zwischen den Zollbehörden mit Hilfe von Informationstechnologie und Computernetzen
- KAPITEL 4Vorübergehende Ausfuhr mit Carnet ATA
- TITEL VSONSTIGE ZOLLRECHTLICHE BESTIMMUNGEN
- KAPITEL 1Freizonen und Freilager
- Abschnitt 1Gemeinsame Vorschriften für die Abschnitte 2 und 3
- Unterabschnitt 1Begriffsbestimmungen und allgemeine Vorschriften
- Unterabschnitt 2Zulassung der Bestandsaufzeichnungen
- Abschnitt 2Vorschriften über Freizonen des Kontrolltyps I und Freilager
- Unterabschnitt 1Überwachung
- Unterabschnitt 2Sonstige Vorschriften über Freizonen des Kontrolltyps I und Freilager
- Abschnitt 3Vorschriften über Freizonen des Kontrolltyps II
- KAPITEL 2Wiederausfuhr, Vernichtung oder Zerstörung und Aufgabe zugunsten der Staatskasse
- Abschnitt 1Wiederausfuhr
- Abschnitt 2Vernichtung oder Zerstörung und Aufgabe zugunsten der Staatskasse
- TITEL VIWAREN, DIE DAS ZOLLGEBIET DER GEMEINSCHAFT VERLASSEN
- KAPITEL 1Summarische Ausgangsanmeldung
- KAPITEL 2Vorübergehende Ausfuhr
- TEIL IIIVorzugsbehandlungen
- TITEL IRÜCKWAREN
- TITEL IIERZEUGNISSE DER SEEFISCHEREI UND SONSTIGE VON FANGSCHIFFEN DER GEMEINSCHAFT IN HOHEITSGEWÄSSERN VON DRITTLÄNDERN AUS GEWONNENE MEERESERZEUGNISSE
- TEIL IVZOLLSCHULD
- TITEL ISICHERHEITSLEISTUNG
- TITEL IIENTSTEHEN DER ZOLLSCHULD
- KAPITEL 1Verfehlungen, die sich nachweislich auf die ordnungsgemäße Abwicklung der vorübergehenden Verwahrung oder des betreffenden Zollverfahrens nicht wirklich ausgewirkt haben
- KAPITEL 2Natürlicher Schwund
- KAPITEL 3Waren, die sich in einer besonderen Situation befinden
- TITEL IIIERHEBUNG DES ZOLLSCHULDBETRAGS
- TITEL IVERSTATTUNG ODER ERLASS DER EINFUHR- ODER AUSFUHRABGABEN
- KAPITEL 1Allgemeine Vorschriften
- KAPITEL 2Durchführungsvorschriften zu den Artikeln 236 bis 239 des Zollkodex
- Abschnitt 1Antrag
- Abschnitt 2Verfahren für die Erstattung oder den Erlaß
- KAPITEL 3Besondere Vorschriften zur Durchführung des Artikels 239 des Zollkodex
- Abschnitt 1Entscheidungen, die von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zu treffen sind
- Abschnitt 2Entscheidungen, die von der Kommission zu treffen sind
- KAPITEL 4Gegenseitige Amtshilfe der Zollbehörden der Mitgliedstaaten
- TEIL IVaKONTROLLE DER VERWENDUNG UND/ODER DER BESTIMMUNG DER WAREN
- TEIL VSCHLUSSVORSCHRIFTEN