Artikel 544 VO (EWG) 93/2454
Für die Zwecke der Beendigung des Verfahrens oder zur Beantragung der Erstattung der Einfuhrabgaben sind einer Wiederausfuhr oder Ausfuhr gleichgestellt:
- a)
- die Lieferung von Veredelungserzeugnissen an Personen, die nach Maßgabe des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen, des Wiener Übereinkommens vom 24. April 1963 über konsularische Beziehungen, anderer Konsularübereinkommen oder des New Yorker Übereinkommens vom 16. Dezember 1969 über Sondermissionen zur Befreiung von den Einfuhrabgaben berechtigt sind;
- b)
- die Lieferung von Veredelungserzeugnissen an die im Gebiet eines Mitgliedstaats stationierten Streitkräfte anderer Länder, falls dieser Mitgliedstaat besondere Befreiung von den Einfuhrabgaben nach Artikel 136 der Verordnung (EWG) Nr. 918/83 gewährt;
- c)
- die Lieferung von Luftfahrzeugen; die Überwachungszollstelle lässt jedoch die Beendigung der aktiven Veredelung zu, sobald die Einfuhrwaren zum ersten Mal der Herstellung, Ausbesserung, Änderung oder Umrüstung von Luftfahrzeugen oder Teilen davon zugeführt werden, vorausgesetzt, die Aufzeichnungen des Inhabers ermöglichen eine Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung und Durchführung des Verfahrens;
- d)
- die Lieferung von Raumfahrzeugen und dazugehörender Ausrüstung; die Überwachungszollstelle lässt jedoch die Beendigung der aktiven Veredelung zu, sobald die Einfuhrwaren zum erstenmal der Herstellung, Ausbesserung, Änderung oder Umrüstung von Satelliten, deren Abschussgeräte und Bodenstationsausrüstung oder Teilen davon, die Bestandteil des Systems sind, zugeführt werden, vorausgesetzt, die Aufzeichnungen des Inhabers ermöglichen eine Prüfung der ordnungsgemäßen Anwendung und Durchführung des Verfahrens;
- e)
- die vorschriftsgemäße Verfügung über Nebenveredelungserzeugnisse, die aus umweltschutzrechtlichen Gründen nicht unter zollamtlicher Überwachung zerstört werden dürfen; dabei weist der Inhaber nach, dass die Beendigung des Verfahrens nach den normalen Regeln unmöglich oder unwirtschaftlich wäre.
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