ANHANG 45d VO (EWG) 93/2454

LISTE DER WARENPOSITIONEN — AUSFUHR

Kapitel I

Kapitel II

Wird mehr als eine Warenposition ausgeführt, so ist die Liste der Warenpositionen stets als Computerausdruck dem Ausfuhrbegleitdokument beizufügen. Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Die Angaben sind wie folgt auszudrucken:
1.
MRN — Versendungsbezugsnummer gemäß Definition in Anhang 45c.
2.
Die Angaben in den verschiedenen Feldern auf der Waren-Ebene sind wie folgt auszudrucken:

a)
Positionsnummer — laufende Nummer der jeweiligen Ware,
b)
die übrigen Felder sind gemäß den Anforderungen in den Erläuterungen in Anhang 37 gegebenenfalls unter Verwendung von Codes auszufüllen.

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