ANHANG 45h VO (EWG) 93/2454
(gemäß Artikel 796a)
LISTE DER WARENPOSITIONEN — AUSFUHR ( „LdWPA” )
KAPITEL I
KAPITEL II
Die Liste der Warenpositionen — Ausfuhr enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen — Ausfuhr sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anhängen 30A und 37 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes:- 1.
- Feld MRN — Versandbezugsnummer gemäß der Festlegung in Anhang 45g. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken.
- 2.
- In den einzelnen Feldern sind die Angaben zu den jeweiligen Positionen wie folgt aufzudrucken:
- a)
- Feld Positionsnummer (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware;
- b)
- Feld UNDG (44/4) — UN-Gefahrgutnummer.
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