ANHANG 11 VO (EWG) 93/2454
LISTE DER BE- ODER VERARBEITUNGEN, DIE DER HERGESTELLTEN WARE DIE URSPRUNGSEIGENSCHAFT BZW. KEINE URSPRUNGSEIGENSCHAFT VERLEIHEN, SOFERN SIE AN VORMATERIALIEN OHNE URSPRUNGSEIGENSCHAFT VORGENOMMEN WERDEN Andere Waren als Spinnstoffe und Waren daraus des Abschnitts XI
KN-Code | Warenbezeichnung | Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen |
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(1) | (2) | (3) |
0201 | Fleisch von Rindern, frisch oder gekühlt | Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1) |
0202 | Fleisch von Rindern, gefroren | Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1) |
0203 | Fleisch von Schweinen, frisch, gekühlt oder gefroren | Schlachten nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1) |
0204 | Fleisch von Schafen oder Ziegen, frisch, gekühlt oder gefroren | Schlachten nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1) |
0205 | Fleisch von Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren | Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten(1) |
0206 | Genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Pferden, Eseln, Maultieren oder Mauleseln, frisch, gekühlt oder gefroren | Schlachten nach einer Mast von mindestens drei Monaten, oder, im Falle von Schweinen, Schafen oder Ziegen, nach einer Mast von mindestens zwei Monaten(1) |
ex0408 | Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, getrocknet |
Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von:
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ex1404 | Baumwoll-Linters, gebleicht | Herstellen aus roher Baumwolle, deren Wert 50 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet |
Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung nicht verleihen | ||
ex2009 | Traubensäfte (einschließlich Traubenmost) nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln | Herstellen aus Traubenmost |
ex2204 | Wein aus frischen Weintrauben, mit Zusatz von Traubenmost, auch konzentriert, oder Alkohol, für die Herstellung von Wermutwein | Herstellen aus Wein aus frischen Weintrauben |
Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen | ||
ex2205 | Wermutwein | Herstellen aus Wein aus frischen Weintrauben, mit Zusatz von Traubenmost, auch konzentriert, oder Alkohol, des KN-Codes 2204 |
ex3401 | Filz und Vliesstoffe, mit Seife oder Reinigungsmitteln getränkt oder überzogen | Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen |
ex3405 | Filz und Vliesstoffe, mit Schuhcreme, Möbel- oder Bohnerwachs, Poliermitteln für Karosserien, Glas oder Metall, Scheuerpasten oder -pulver oder ähnlichen Zubereitungen getränkt oder überzogen | Herstellen aus Filz oder Vliesstoffen |
ex3502 | Eieralbumin, getrocknet |
Trocknen (gegebenenfalls nach Zerschlagen und Trennen) von:
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ex4203 | Bekleidung aus Leder oder rekonstituiertem Leder | Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr Stücken Leder oder rekonstituiertem Leder |
ex4910 | Kalender aller Art, aus Keramik, bedruckt, verziert | Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, daß die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist |
6401 bis 6405 | Schuhe | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen Zusammensetzungen bestehend aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, des KN-Codes 6406 |
ex6911 bis ex6913 | Keramisches Geschirr, andere keramische Haushalts-, Hygiene- oder Toilettengegenstände, Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, verziert | Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, daß die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist |
ex7117 | Phantasieschmuck aus Keramik, verziert | Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, daß die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist |
ex84733010 und ex84735010 | Als DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) bezeichnete elektronische Mikroschaltungen |
Herstellen, bei dem der durch die Be- oder Verarbeitung und gegebenenfalls durch die Verwendung von Teilen mit Ursprung im Herstellungsland entstandene Wertzuwachs mindestens 45 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 45-v.-H.-Regel nicht erfüllt, so haben die DRAMs ihren Ursprung in dem Land, in dem der wertmäßig größte Anteil der verwendeten Materialien seinen Ursprung hat |
ex8482 | Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art), montiert(2) | Herstellen durch Wärmebehandlung, Schleifen und Polieren der Innen- und Außenringe sowie Montage |
ex8501 | Fotovoltaikmodule oder -paneele aus kristallinem Silicium |
Herstellen aus Vormaterialien jeder HS-Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware und der Position 8541. Wird die Ware aus Vormaterialien der HS-Position 8501 oder 8541 hergestellt, ist der Ursprung dieser Vormaterialien auch der Ursprung der Ware. Wird die Ware aus Vormaterialien der HS-Position 8501 oder 8541, die aus mehr als einem Ursprungsland stammen, hergestellt, ist der Ursprung des wertmäßig größten Anteils dieser Materialien auch der Ursprung der Ware |
ex8520 | Magnetbandgeräte, auch mit eingebauter Tonwiedergabevorrichtung |
Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert mindestens 45 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 45 v. H.-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 35 v. H.-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben |
ex85232090 | 3,5″-Mikroplatten ohne Aufzeichnungen, auch formatiert, auch mit einem Analogsignal zur Prüfung der Oberflächenqualität der Platte |
Montage der Magnetplatte (einschließlich Einlegen der Magnetscheibe und Montage der Gehäuseteile) und Herstellung von: entweder der Magnetscheibe (einschließlich Polieren) oder des Gehäuseober- und -unterteils Falls weder die Magnetscheibe noch die Gehäuse ober- und -unterteile in dem Land hergestellt wurden, in dem die Magnetplatte montiert wurde, haben die Magnetplatten den Ursprung des Landes, in dem die Bauteile mit dem höchsten Vom-Hundertsatz des Ab-Werk-Preises ihren Ursprung haben Die Montage der Magnetplatte (einschließlich Einlegen der Magnetscheibe und Montage des Gehäuseober- und -unterteils) und Verpacken allein verleihen keine Ursprungseigenschaft |
ex8527 | Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert |
Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert 45 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 45 v. H.-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 35 v. H.-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben |
ex8528 | Fernsehempfangsgeräte (ausgenommen Videotuner, Videomonitoren und Videoprojektoren), auch in einem Gehäuse mit einem Rundfunkempfangsgerät, einem Tonaufzeichnungs- oder Wiedergabegerät kombiniert | Herstellen, bei dem der aufgrund der Montagevorgänge und gegebenenfalls der Verwendung von Ursprungswaren erworbene Wert mindestens 45 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt |
Ist die 45 v. H.-Regel nicht erfüllt, so haben die Geräte ihren Ursprung in dem Land, in dem der Ab-Werk-Preis der Teile mehr als 35 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt Ist die 35 v. H.-Regel in zwei Ländern erfüllt, so gilt als Ursprungsland das Land, in dem die Teile mit dem höchsten Vomhundertsatz ihren Ursprung haben |
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ex8541 | Fotovoltaikzellen, -module oder -paneele aus kristallinem Silicium |
Herstellen aus Vormaterialien jeder HS-Position, ausgenommen aus Vormaterialien der Position der Ware. Wird die Ware aus Vormaterialien der Position 8541 hergestellt, ist der Ursprung dieser Vormaterialien auch der Ursprung der Ware. Wird die Ware aus Vormaterialien der HS-Position 8541, die die aus mehr als einem Ursprungsland stammen, hergestellt, ist der Ursprung des wertmäßig größten Anteils dieser Materialien auch der Ursprung der Ware |
ex8542 | Integrierte Schaltungen | Vorgang der Diffusion, bei dem die integrierten Schaltungen durch selektives Aufbringen eines geeigneten Dotierstoffs auf ein Halbleitersubstrat gebildet werden |
ex85489010 | Als DRAMs (dynamische Schreib-Lesespeicher mit wahlfreiem Zugriff) bezeichnete elektronische Mikroschaltungen |
Herstellen, bei dem der durch die Be- oder Verarbeitung und gegebenenfalls durch die Verwendung von Teilen mit Ursprung im Herstellungsland entstandene Wertzuwachs mindestens 45 v. H. des Ab-Werk-Preises der Geräte beträgt. Ist die 45-v.-H.-Regel nicht erfüllt, so haben die DRAMs ihren Ursprung in dem Land, in dem der wertmäßig größte Anteil der verwendeten Materialien seinen Ursprung hat |
Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung nicht verleihen | ||
ex9009 | Fotokopierapparate, die mit optischem System oder nach dem Kontaktverfahren arbeiten | Montage eines Fotokopierapparats zuzüglich der Herstellung von Kabelbaum, Trommel, Walzen, Seitenplatten, Walzenauflage, Schrauben und Muttern |
Be- oder Verarbeitungen von Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die den Ursprung verleihen | ||
ex9113 | Uhrarmbänder und Teile davon, aus Spinnstoffen | Herstellen, bei dem der Gesamtwert der verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet |
ex9401 und ex9403 | Sitzmöbel (ausgenommen solche der Position 9402), auch wenn sie in Liegen umgewandelt werden können, und andere Möbel, Teile davon; aus Keramik, verziert | Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, daß die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist |
ex9405 | Beleuchtungskörper (einschließlich Scheinwerfer) und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen; Reklameleuchten, Leuchtschilder, beleuchtete Namensschilder und dergleichen, mit fest angebrachter Lichtquelle, und Teile davon, anderweit weder genannt noch inbegriffen, aus Keramik, verziert | Verzieren, sofern das Verzieren bewirkt, daß die hergestellte Ware in eine andere Position als die Vormaterialien einzuordnen ist |
Fußnote(n):
- (1)
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, so hat das betreffende Fleisch (Schlachtnebenerzeugnis) seinen Ursprung in dem Land, in dem die Tiere, von denen es stammt, die längste Zeit gemästet oder aufgezogen worden sind.
- (2)
Der Begriff „montiert” umfaßt auch die teilweise Montage, schließt jedoch Teile in zerlegtem Zustand aus.
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