ANHANG 67 VO (EWG) 93/2454
VORDRUCKE FÜR ANTRÄGE UND BEWILLIGUNGEN (Artikel 253b, 253c, 253h, 253l, 292, 293, 497 und 505)
ALLGEMEINE HINWEISE
- 1.
-
Das Layout der Muster ist nicht bindend; z. B. können die Mitgliedstaaten anstelle von Feldern Vordrucke mit einer Zeilenstruktur vorsehen, oder die Felder können, falls erforderlich, vergrößert werden.
Die laufenden Nummern und der dazugehörige Text sind jedoch verbindlich.
- 2.
- Die Mitgliedstaaten können Felder oder Zeilen für innerstaatliche Zwecke vorsehen. Diese Felder oder Zeilen sind durch eine Zahl und einen Großbuchstaben zu kennzeichnen (z. B. 5A).
- 3.
- Felder, die mit einer laufenden Nummer im Fettdruck versehen sind, müssen grundsätzlich ausgefüllt werden. Ausnahmen sind im Merkblatt angegeben. Die Zollverwaltungen können vorsehen, dass Feld 5 nur dann ausgefüllt werden muss, wenn eine einzige Bewilligung beantragt wird.
- 4.
- Die Anlage des Merkblattes enthält die in Anhang 70 vorgesehenen Codes für die wirtschaftlichen Voraussetzungen einer aktiven Veredelung.
ERLÄUTERUNGEN ZU DEN ANTRAGSVORDRUCKEN FÜR VEREINFACHTE VERFAHREN
TITEL I
Allgemeine Bemerkung:
Gegebenenfalls können die verlangten Angaben in einer gesonderten Anlage zum Antragsvordruck aufgeführt werden, die mit einem Verweis auf das entsprechende Feld des Antragsvordrucks zu versehen ist.Die Mitgliedstaaten können zusätzliche Angaben verlangen.
- 1.
- Geben Sie Namen und Anschrift des Antragstellers an. Der Antragsteller ist die Person, der eine Bewilligung erteilt werden soll.
- 1.a
- Geben Sie die Kennnummer des Beteiligten an.
- 1.b
- Gegebenenfalls sind interne Referenznummern anzugeben, mit denen in der Bewilligung auf diesen Antrag verwiesen werden kann.
- 1.c
- Geben Sie Namen, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson an.
- 1.d
- Geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes die Art der bei der Anmeldung wahrgenommenen Vertretung an.
- 2.
- Geben Sie durch Ankreuzen des entsprechenden Feldes an, welches vereinfachte Verfahren (Anschreibeverfahren und/oder vereinfachtes Anmeldeverfahren) und welches Zollverfahren (bei der Einfuhr und/oder Ausfuhr) beantragt werden.
- 2.a
- und 2.b Bei der aktiven Veredelung ist für das Nichterhebungsverfahren der Code 1 und für das Verfahren der Zollrückvergütung der Code 2 einzutragen.
Für die Wiederausfuhr werden vereinfachte Verfahren beantragt, wenn eine Zollanmeldung erforderlich ist.
- 3.
- Tragen Sie den entsprechenden Code ein:
- 1
- erstmaliger Antrag auf Bewilligung (außer einzige Bewilligung)
- 2
- Antrag auf Änderung oder Erneuerung der Bewilligung (geben Sie auch die entsprechende Bewilligungsnummer an)
- 3
- erstmaliger Antrag auf eine einzige Bewilligung.
- 4.a
- Geben Sie an, ob der Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten bescheinigt wurde; wenn „JA” , geben Sie bitte die entsprechende Bewilligungsnummer an.
- 4.b
- Geben Sie die Art, die Referenznummer und gegebenenfalls das Datum des Endes der Geltungsdauer der jeweiligen Bewilligung(en) an, für die das beantragte vereinfachte Verfahren/die beantragten vereinfachten Verfahren genutzt werden soll(en); wurde(n) die Bewilligung(en) gerade erst beantragt, so geben Sie bitte die Art der beantragten Bewilligung(en) und das Antragsdatum an.
Bitte verwenden Sie die folgenden Codes zur Kennzeichnung der Art der Bewilligung.
Code Bewilligtes Verfahren 1 Zolllagerverfahren 2 Aktive Veredelung 3 Vorübergehende Verwendung 4 Besondere Verwendung 5 Umwandlungsverfahren 6 Passive Veredelung
- 5.
- Angaben zur Hauptbuchhaltung:
- —
Geschäfts-, Steuer- oder sonstige Buchhaltung
- 5.a
- Geben Sie die vollständige Anschrift des Ortes an, an dem sich die Hauptbuchhaltung befindet.
- 5.b
- Geben Sie an, wie die Buchhaltung geführt wird (papiergestützt oder elektronisch, in letzterem Fall auch verwendetes System und Software).
- 6.
- Anzugeben ist die Anzahl der dem Antrag beigefügten Zusatzblätter.
TITEL II
- 7.
- Angaben zu den Aufzeichnungen (zollrelevante Aufzeichnungen).
- 7.a
- Geben Sie die vollständige Anschrift des Ortes an, an dem die Aufzeichnungen geführt werden.
- 7.b
- Geben Sie an, wie die Aufzeichnungen geführt werden (papiergestützt oder elektronisch, in letzterem Fall auch System und Software).
- 7.c
- Geben Sie gegebenenfalls weitere relevante Informationen zu den Aufzeichnungen an.
- 8.
- Angaben zur Art der Waren und Vorgänge.
- 8.a
- Geben Sie, sofern zutreffend, den maßgeblichen KN-Code oder zumindest die KN-Kapitel und die Warenbezeichnung ein.
- 8.b-e
- Bitte machen Sie die Angaben auf Monatsbasis.
- 8.f
- Bei Einfuhren kann der Antragsteller angeben, dass er gemäß Artikel 172 den Umrechnungskurs anwenden will, der am ersten Tag des Zeitraums anwendbar ist, auf den sich die Zollanmeldung bezieht.
Kreuzen Sie gegebenenfalls das entsprechende Feld an.
- 9.
- Tragen Sie die Codes der Zollverfahren gemäß Anhang 38 ein (z. B. Code 40 für die Überführung in den zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr ohne mehrwertsteuerbefreiende Lieferung).
- 10.
- Angaben zum bewilligten Warenort und zur zuständigen Zollstelle.
- 10.a
- Beim Anschreibeverfahren geben Sie unter Verwendung des ISO-Alpha-2-Ländercodes den teilnehmenden Mitgliedstaat an, in dem sich der Warenort gemäß Feld 10b befindet.
- 10.b
- Beim Anschreibeverfahren geben Sie bitte die genaue Anschrift des Warenorts an.
- 10.c
- Geben Sie die vollständige Bezeichnung, die Anschrift und die sonstigen Kontaktinformationen der lokalen Zollstelle an, die für den in Feld 10.b genannten Warenort zuständig ist.
- 11.
- Geben Sie die vollständige Bezeichnung, die Anschrift und die sonstigen Kontaktinformationen der Zollstellen an, bei denen die vereinfachte Anmeldung abgegeben werden soll.
- 12.
- Machen Sie, sofern zutreffend, die erforderlichen Angaben zu den in die einzige Bewilligung einbezogenen Unternehmen, die im Namen des Inhabers der einzigen Bewilligung handeln.
- 12.a
- Tragen Sie unter Verwendung des ISO-Alpha-2-Ländercodes den beteiligten Mitgliedstaat ein.
- 12.b
- Geben Sie die vollständige Bezeichnung, die Anschrift und die sonstigen Kontaktinformationen des Unternehmens an, das in dem in Feld 12a eingetragenen Mitgliedstaat für den Inhaber der einzigen Bewilligung handelt.
- 13.
- Geben Sie, sofern zutreffend, die vollständige Bezeichnung, die Anschrift und die sonstigen Kontaktinformationen der Überwachungsstelle an.
- 14.
- Kreuzen Sie das entsprechende Feld für die Art der vereinfachten Anmeldung an; bei Verwendung von Handelspapieren oder sonstigen Verwaltungspapieren ist anzugeben, um welches Papier es sich genau handelt.
- 15.
- Tragen Sie gegebenenfalls alle zusätzlichen Informationen und Bedingungen ein, die für das betreffende vereinfachte Verfahren wichtig sein könnten, wie beispielsweise das Verfahren und die Frist für die Abgabe der ergänzenden Anmeldung.
- 16.
- Bei der Beantragung der einzigen Bewilligung
erklärt sich der Antragsteller damit einverstanden, dass alle Informationen mit den Zollbehörden der anderen beteiligten Mitgliedstaaten und mit der Kommission ausgetauscht werden können,
gibt der Antragsteller durch Ankreuzen des betreffenden Feldes an, ob er einverstanden ist, dass die nichtvertraulichen Angaben im Internet zugänglich gemacht werden.
Nichtvertrauliche Daten, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden können.
Der Öffentlichkeit werden folgende Daten zugänglich gemacht (mit Bezugnahme auf das entsprechende Feld im Antragsvordruck):- —
Name und Anschrift des Inhabers der einzigen Bewilligung für vereinfachte Verfahren (Feld 1);
- —
Nummer der Bewilligung (von der Zollbehörde vergeben);
- —
Code des bzw. der Verfahren(s) gemäß Anhang 38 (Feld 9);
- —
Angabe, ob das vereinfachte Verfahren für Einfuhren oder Ausfuhren bewilligt wurde (Feld 2a oder Feld 2b);
- —
Der ISO-Alpha-2-Ländercode der beteiligten Mitgliedstaaten gemäß Anhang 38 (Feld 10a);
- —
Name und Anschrift der in die einzige Bewilligung einbezogenen Unternehmen, die für den Inhaber der einzigen Bewilligung handeln (Feld 12b).
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