Artikel 42 VO (EWG) 93/2454

Die im vorhergehenden Artikel genannte Vermutung wird nur anerkannt, wenn

dies für die Einfuhr in das Bestimmungsland notwendig ist und

die Verwendung der genannten wesentlichen Ersatzteile im Stadium der Herstellung der Geräte, Maschinen, Apparate oder Fahrzeuge nicht verhindert hätte, daß die betreffenden Geräte, Maschinen, Apparate oder Fahrzeuge den Gemeinschaftsursprung oder den Ursprung des Herstellunglandes erwerben

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