Artikel 915 VO (EWG) 93/2454

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.

Sie gilt ab 1. Januar 1994.

Artikel 791 Absatz 2 ist ab dem 1. Januar 1996 nicht mehr anwendbar.

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