Artikel 915 VO (EWG) 93/2454
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften in Kraft.
Sie gilt ab 1. Januar 1994.
Artikel 791 Absatz 2 ist ab dem 1. Januar 1996 nicht mehr anwendbar.
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