ANHANG 69 VO (EWG) 93/2454

PAUSCHALE AUSBEUTESÄTZE (Artikel 517 Absatz 3)

Allgemeiner Hinweis:

Die pauschalen Ausbeutesätze gelten nur für Einfuhrwaren von guter, unverfälschter und handelsüblicher Qualität, die den im Gemeinschaftsrecht ggf. festgelegten Qualitätsnormen entsprechen, vorausgesetzt, dass die Veredelungserzeugnisse keinen besonderen Veredelungsabläufen unterworfen wurden, um bestimmte Qualitätsanforderungen zu erfüllen.

Einfuhrwaren Lfd. Nr. Veredelungserzeugnisse Aus 100 kg Einfuhrwaren hergestellte Mengen an Veredelungserzeugnissen (in kg)(3)
KN-Code Warenbezeichnung Code(2) Warenbezeichnung
(1) (2) (3) (4) (5)
04070030 Eier in der Schale 1 ex04089980 a) Eier ohne Schale, flüssig oder gefroren 86,00
ex05119990 b) Schalen 12,00
2

04081981

und

ex04081989

a) Eigelb, flüssig oder gefroren 33,00
ex35021990 b) Eieralbumin, flüssig oder gefroren 53,00
ex05119990 c) Schalen 12,00
3 04089180 a) Eier ohne Schale, getrocknet 22,10
ex05119990 b) Schalen 12,00
4 04081180 a) Eigelb, getrocknet 15,40
ex35021190 b) Eieralbumin, getrocknet (in Kristallen) 7,40
ex05119990 c) Schalen 12,00
5 04081180 a) Eigelb, getrocknet 15,40
ex35021190 b) Eieralbumin, getrocknet (in anderer Form) 6,50
ex05119990 c) Schalen 12,00
ex04089980 Eier ohne Schale flüssig oder gefroren 6 04089180 Eier ohne Schale, getrocknet 25,70

04081981

und

ex04081989

Eigelb, flüssig oder gefroren 7 04081180 Eigelb, getrocknet 46,60
ex10019099 Weichweizen 8

ex11010015

(100)

a) Mehl von Weizen mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,60 Gewichtshundertteilen oder weniger 73,00
ex23023010 b) Schalenkleie 22,50
ex23023090 c) Feinkleie 2,50
9

ex11010015

(130)

a) Mehl von Weizen mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 0,60 Gewichtshundertteilen aber nicht mehr als 0,90 Gewichtshundertteilen 78,13
ex23023010 b) Schalenkleie 20,00
10

11010015

(103)

a) Mehl von Weizen mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 0,90 Gewichtshundertteilen aber nicht mehr als 1,10 Gewichtshundertteilen 84,75
ex23023010 b) Schalenkleie 13,25
11

11010015

(170)

a) Mehl von Weizen mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 1,10 Gewichtshundertteilen aber nicht mehr als 1,65 Gewichtshundertteilen 91,75
ex23023010 b) Schalenkleie 6,25
12

11010015

(180)

Mehl von Weizen mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 1,65 und von 1,90 Gewichtshundertteilen oder weniger 98,03
13 11042911 Körner von Weizen, geschält (entspelzt), auch geschnitten oder geschrotet (3) (1)
14 11071011 a) Malz, ungeröstet, aus Weizen, in Form von Mehl (1)
ex10019099 b) ungekeimter Weizen 1,00
ex23023010 c) Schalenkleie 19,00

ex230230

oder

ex23033000

d) Malzkeime 3,50
15 11071019 a) Malz, ungeröstet, aus Weizen, nicht in Form von Mehl (1)
ex10019099 b) ungekeimter Weizen 0,95

ex230230

oder

ex23033000

c) Malzkeime 3,33
16 11081100 a) Weizenstärke 45,46
11090000 b) Weizenkleber 7,50
ex23023010 c) Schalenkleie 25,50
ex23031090 d) Rückstände von der Stärkeherstellung 12,00
10011000 Hartweizen 17 ex11031110 a) Grobgrieß „Couscous” (5) 50,00
11031110 b) Grobgrieß und Feingrieß mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,95 Gewichtshundertteilen oder mehr und weniger als 1,30 Gewichtshundertteilen 17,00
11010011 c) Mehl 8,00
ex23023010 d) Schalenkleie 20,00
18 ex11031110 a) Grobgrieß und Feingrieß mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von weniger als 0,95 Gewichtshundertteilen 60,00
11010011 b) Mehl 15,00
ex23023010 c) Schalenkleie 20,00
19 ex11031110 a) Grobgrieß und Feingrieß mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,95 Gewichtshundertteilen oder mehr und weniger als 1,30 Gewichtshundertteilen 67,00
11010011 b) Mehl 8,00
ex23023010 c) Schalenkleie 20,00
20 ex11031110 a) Grobgrieß und Feingrieß mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1,30 Gewichtshundertteilen oder mehr 75,00
ex23023010 b) Schalenkleie 20,00
21 ex19021910 a) Teigwaren, keine Eier, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,95 Gewichtshundertteilen oder weniger 62,50
11010011 b) Mehl 13,70
ex23023010 b) Schalenkleie 18,70
22 ex19021910 a) Teigwaren, keine Eier, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 0,95 Gewichtshundertteilen, jedoch weniger als oder gleich 1,10 Gewichtshundertteilen 66,67
11010011 b) Mehl 8,00
ex23023010 c) Schalenkleie 20,00
23 ex19021910 a) Teigwaren, keine Eier, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 1,10 Gewichtshundertteilen, jedoch weniger als oder gleich 1,30 Gewichtshundertteilen 71,43
11010011 b) Mehl 3,92
ex23023010 c) Schalenkleie 19,64
24 ex19021910 a) Teigwaren, keine Eier, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 1,30 Gewichtshundertteilen 79,36
ex23023010 b) Schalenkleie 15,00
25 ex19021100 a) Teigwaren, Eier enthaltend, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,95 Gewichtshundertteilen oder weniger(6) (6)
11010011 b) Mehl 13,70
ex23023010 c) Schalenkleie 18,70
26 ex19021100 a) Teigwaren, Eier enthaltend, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 0,95 Gewichtshundertteilen, jedoch weniger als oder gleich 1,10 Gewichtshunderteilen(6) (6)
11010011 b) Mehl 8,00
ex23023010 c) Schalenkleie 20,00
27 ex19021100 a) Teigwaren, Eier enthaltend, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 1,10 Gewichtshundertteilen, jedoch weniger als oder gleich 1,30 Gewichtshundertteilen(6) (6)
11010011 b) Mehl 3,92
ex23023010 c) Schalenkleie 19,64
28 ex19021100 a) Teigwaren, Eier enthaltend, kein Weichweizenmehl und keinen Weichweizengrieß enthaltend, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1,30 % Gewichtshundertteilen oder mehr(6) (6)
ex23023010 b) Schalenkleie 15,00
10030090 Gerste 29

ex11029010

(100)

a) Mehl von Gerste, mit einem Aschegehalt von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger, bezogen auf den Trockenstoff, und mit einem Gehalt an Rohfasern von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger, bezogen auf den Trockenstoff 66,67
ex23024010 b) Schalenkleie 10,00
ex23024090 c) Feinkleie 21,50
30

ex11031930

(100)

a) Grobgrieß und Feingrieß von Gerste, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger (1)
11029010 b) Mehl von Gerste 2,00
ex23024010 c) Schalenkleie 10,00
ex23024090 d) Feinkleie 21,50
31

ex11042110

(100)

a) Körner von Gerste, geschält, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger(2) (1)
ex23024010 b) Schalenkleie 10,00
ex23024090 c) Feinkleie 21,50
32

ex11042130

(100)

a) Körner von Gerste, geschält und geschnitten oder geschrotet (Grütze), mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger(4) (1)
ex23024010 b) Schalenkleie 10,00
ex23024090 c) Feinkleie 21,50
33

ex11042150

(100)

a) Körner von Gerste, perlförmig geschliffen(7), mit einem Aschegehalt (ohne Talkum), bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger — 1. Kategorie 50,00
ex23024010 b) Schalenkleie 20,00
ex23024090 c) Feinkleie 27,50
34

ex11042150

(300)

a) Körner von Gerste, perlförmig geschliffen(7), mit einem Aschegehalt (ohne Talkum), bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger — 2. Kategorie (1)
ex23024010 b) Schalenkleie 20,00
ex23024090 c) Feinkleie 15,00
35 ex11041190 a) Flocken von Gerste, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger 66,67
ex23024010 b) Schalenkleie 10,00
ex23024090 c) Feinkleie 21,33
36 ex11071091 a) Gerstenmalz, ungeröstet, in Form von Mehl (1)
ex10030090 b) ungekeimte Gerste 1,00
ex23024010 c) Schalenkleie 19,00

ex230240

oder

ex23033000

d) Malzkeime 3,50
37 ex11071099 a) Gerstenmalz, ungeröstet (1)
ex10030090 b) ungekeimte Gerste 0,98

ex230240

oder

ex23033000

c) Malzkeime 3,42
38 11072000 a) Malz, geröstet (1)
ex10030090 b) ungekeimte Gerste 0,96

ex230240

oder

ex23033000

c) Malzkeime 3,36
10040000 Hafer 39

ex11029030

(100)

a) Mehl von Hafer, dessen Peroxydase praktisch inaktiviert ist, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 2,3 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 1,8 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 11 Gewichtshundertteilen oder weniger 55,56
ex23024010 b) Schalenkleie 33,00
ex23024090 c) Feinkleie 7,50
40

ex11031200

(100)

a) Grobgrieß und Feingrieß von Hafer, deren Peroxydase praktisch inaktiviert ist, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 2,3 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Gehalt an Spelzen von 0,1 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 11 Gewichtshundertteilen oder weniger (1)
ex11029030 b) Mehl 2,00
ex23024010 c) Schalenkleie 33,00
ex23024090 d) Feinkleie 7,50
41 ex11042298 Gestutzter Hafer 98,04
42

ex11042220

(100)

a) Körner von Hafer, geschält (entspelzt), deren Peroxydase praktisch inaktiviert ist, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 2,3 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Gehalt an Spelzen von 0,5 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 11 Gewichtshundertteilen oder weniger(4) (1)
ex23024010 b) Schalenkleie 33,00
43

ex11042230

(100)

a) Körner von Hafer, geschält (entspelzt) und geschnitten oder geschrotet (Grütze), deren Peroxydase praktisch inaktiviert ist, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 2,3 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Gehalt an Spelzen von 0,1 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 11 Gewichtshundertteilen oder weniger(4) (1)
ex23024010 b) Schalenkleie 33,00
ex23024090 c) Feinkleie 3,50
44

ex11041290

(100)

a) Flocken von Hafer, deren Peroxydase praktisch inaktiviert ist, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 2,3 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Gehalt an Spelzen von 0,1 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % Gewichtshundertteilen oder weniger 50,00
ex23024010 b) Schalenkleie 33,00
ex23024090 c) Feinkleie 13,00
45

ex11041290

(300)

a) Flocken von Hafer, deren Peroxydase praktisch inaktiviert ist, mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 2,3 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Gehalt an Spelzen von mehr als 0,1 und von 1,5 Gewichtshundertteilen oder weniger, mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 Gewichtshundertteilen oder weniger 62,50
ex23024010 b) Schalenkleie 33,00
10059000 Mais, anderer 46

ex11022010

(100)

a) Mehl von Mais, mit einem Fettgehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1,3 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,8 Gewichtshundertteilen oder weniger 71,43
ex11043090 b) Maiskeime 12,00
ex23021010 c) Schalenkleie 14,00
47

ex11022010

(200)

a) Mehl von Mais, mit einem Fettgehalt von mehr als 1,3 und von 1,5 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,8 Gewichtshundertteilen oder weniger (1)
ex11043090 b) Maiskeime 8,00
ex23021010 c) Schalenkleie 6,50
48

ex11022090

(100)

a) Mehl von Mais, mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5 und von 1,7 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger 83,33
ex11043090 b) Maiskeime 8,00
ex23021010 c) Schalenkleie 6,50
49

ex11031310

(100)

a) Grobgrieß und Feingrieß von Mais, mit einem Fettgehalt von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,6 Gewichtshundertteilen oder weniger(8) 55,56

11022010

oder

11022090

b) Mehl von Mais 16,00
ex11043090 c) Maiskeime 12,00
ex23021010 d) Schalenkleie 14,00
50

ex11031310

(300)

a) Grobgrieß und Feingrieß von Mais, mit einem Fettgehalt von 1,3 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,8 Gewichtshundertteilen oder weniger(8) 71,43
ex11043090 b) Maiskeime 12,00
ex23021010 c) Schalenkleie 14,00
51

ex11031310

(500)

a) Grobgrieß und Feingrieß von Mais, mit einem Fettgehalt von mehr als 1,3 und von 1,5 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger(8) (1)
ex11043090 b) Maiskeime 8,00
ex23021010 c) Schalenkleie 6,50
52

ex11031390

(100)

a) Grobgrieß und Feingrieß von Mais, mit einem Fettgehalt von mehr als 1,5 und von 1,7 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger(8) (1)
ex11043090 b) Maiskeime 8,00
ex23021010 c) Schalenkleie 6,50
53

ex11041950

(110)

a) Flocken von Mais, mit einem Fettgehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,9 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,7 Gewichtshundertteilen oder weniger 62,50
ex23021010 b) Schalenkleie 35,50
54

ex11041950

(130)

a) Flocken von Mais, mit einem Fettgehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von 1,3 % Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 0,8 % Gewichtshundertteilen oder weniger 76,92
ex23021010 b) Schalenkleie 21,08
55

ex11041950

(150)

a) Flocken von Mais, mit einem Fettgehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von mehr als 1,3 und von 1,7 Gewichtshundertteilen oder weniger und mit einem Gehalt an Rohfasern, bezogen auf den Trockenstoff, von 1 Gewichtshundertteil oder weniger 90,91
ex23021010 b) Schalenkleie 7,09
56 11081200 a) Stärke von Mais (1)
b) Waren aus lfd. Nr. 62 29,91
57

ex17023051

oder

ex17023091

a) Glukose (Dextrose) als weißes kristallines Pulver, auch agglomeriert(9) (1)
b) Waren aus lfd. Nr. 62 29,91
ex17023099 c) Stärkezuckerabläufe 9,95
58

ex17023059

oder

ex17023099

a) Glukose (Dextrose), andere als Glukose (Dextrose) als weißes kristallines Pulver, auch agglomeriert(10) (1)
b) Waren aus lfd. Nr. 62 29,91
59

ex29054411

oder

ex38246011

a) D-Sorbit (Sorbit) in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit von 2 Gewichtshundertteilen, bezogen auf den Gehalt an D-Sorbit(11) 59,17
b) Waren aus lfd. Nr. 63 29,10
60

ex29054419

oder

ex38246019

a) D-Sorbit (Sorbit) in wässriger Lösung, mit einem Gehalt an D-Mannit von 2 Gewichtshundertteilen, bezogen auf den Gehalt an D-Sorbit(12) 67,56
b) Waren aus lfd. Nr. 63 29,10
61

ex29054491

oder

ex29054499

oder

ex38246091

oder

ex38246099

a) D-Sorbit (Sorbit), bezogen auf 100 kg Trockenstoff 41,32
b) Waren aus lfd. Nr. 63 29,10
Einfuhrwaren Lfd. Nr. Veredelungserzeugnisse Aus 100 kg Einfuhrwaren hergestellte Mengen an Veredelungserzeugnissen (in kg)(3)
KN-Code Warenbezeichnung Code(2) Warenbezeichnung
(1) (2) (3) (4) (5)
a) b) c) d) e) f)
10059000 Mais, anderer 62 Zusätzlich zu den Veredelungserzeugnissen aus lfd. Nrn. 56-58 erhaltene Erzeugnisse(13)
ex11043090 Maiskeime 6,06 6,06
ex1515 Maiskeimöl 2,88 2,88 2,88 2,88
ex23031011 Gluten von Mais 4,47 4,47 4,47

ex23031019

oder

ex23099020

Corn-gluten feed

Gluten feed mit Maiskeimölrückständen

23,85 19,38 23,85 19,38 22,56 27,03
ex23067000 Maiskeimkuchen 3,18 3,18
29,91 29,91 29,91 29,91 29,91 29,91
63 Zusätzlich zu den Veredelungser-zeugnissen aus lfd. Nrn. 59 - 61 erhaltene Erzeugnisse(13)
ex11043090 Maiskeime 6,10 6,10
ex1515 Maiskeimöl 2,90 2,90 2,90 2,90
ex23031011 Gluten von Mais 4,50 4,50 4,50

ex23031019

oder

ex23099020

Corn-gluten feed

Gluten feed mit Maiskeimölrückständen

23,00 18,50 23,00 18,50 21,70 26,20
ex23067000 Maiskeimkuchen 3,20 3,20
29,10 29,10 29,10 29,10 29,10 29,10
Einfuhrwaren Lfd. Nr. Veredelungserzeugnisse Aus 100 kg Einfuhrwaren hergestellte Mengen an Veredlungserzeugnissen (in kg)(3)
KN-Code Warenbezeichnung Code(1) Warenbezeichnung
(1) (2) (3) (4) (5)
10061021 Rohreis (Paddy-Reis), parboiled, rundkörniger 64 10062011 a) Geschälter Reis ( „Cargo Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, rundkörniger 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
65 10063021 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 71,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 3,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
66 10063061 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 7,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10061023 Rohreis (Paddy-Reis), parboiled, mittelkörniger 67 10062013 a) Geschälter Reis ( „Cargo Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, mittelkörniger 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
68 10063023 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 71,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 3,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
69 10063063 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 7,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10061025 Rohreis (Paddy-Reis), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 70 10062015 a) Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
71 10063025 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 71,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 3,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
72 10063065 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 7,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10061027 Rohreis (Paddy-Reis), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 73 10062017 a) Geschälter Reis ( „Braunreis” ), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
74 10063027 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 68,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 6,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
75 10063067 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 62,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10061092 Rohreis (Paddy-Reis), rundkörniger 76 10062011 a) Geschälter Reis ( „Cargo Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, rundkörniger 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
77 10062092 a) Geschälter Reis ( „Cargo Reis” oder „Braunreis” ), rundkörniger 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
78 10063021 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 71,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 3,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
79 10063042 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, rundkörniger 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 5,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
80 10063061 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 7,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
81 10063092 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, rundkörniger 60,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 12,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10061094 Rohreis (Paddy-Reis), mittelkörniger 82 10062013 a) Geschälter Reis ( „Cargo Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, mittelkörniger 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
83 10062094 a) Geschälter Reis ( „Cargo Reis” oder „Braunreis” ), mittelkörniger 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
84 10063023 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 71,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 3,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
85 10063044 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, mittelkörniger 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 5,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
86 10063063 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 7,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
87 10063094 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, mittelkörniger 60,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 12,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10061096 Rohreis (Paddy-Reis), langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 88 10062015 a) Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
89 10062096 a) Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
90 10063025 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 71,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 3,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
91 10063046 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 5,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
92 10063065 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 65,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 7,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
93 10063096 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 60,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 12,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10061098 Rohreis (Paddy-Reis), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 94 10062017 a) Geschälter Reis ( „Braunreis” ), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
95 10062098 a) Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 80,00
ex12130000 b) Hülsen 20,00
96 10063027 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 68,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 6,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
97 10063048 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 58,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 7,00
10064000 c) Bruchreis 15,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
98 10063067 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 62,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 8,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
99 10063098 Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 55,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 9,00
10064000 c) Bruchreis 16,00
ex12130000 d) Hülsen 20,00
10062011 Geschälter Reis ( „Cargo Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, rundkörniger 100 10063021 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 93,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 5,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
101 10063061 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 88,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 10,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10062013 Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, mittelkörniger 102 10063023 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 93,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 5,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
103 10063063 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 88,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 10,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10062015 Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, lang-körniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 104 10063025 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörnig, mit einem Verhältnis der Länge zur Breit von mehr als 2, jedoch weniger als 3 93,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 5,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
105 10063065 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 88,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 10,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10062017 Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 106 10063027 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 93,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 5,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
107 10063067 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 88,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 10,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10062092 Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), rundkörniger 108 10063042 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, rundkörniger 84,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
109 10063092 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, rundkörniger 77,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 12,00
10064000 c) Bruchreis 11,00
10062094 Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), mittelkörniger 110 10063044 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, mittelkörniger 84,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
111 10063094 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, mittelkörniger 77,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 12,00
10064000 c) Bruchreis 11,00
10062096 Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2 112 10063046 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 84,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 6,00
10064000 c) Bruchreis 10,00
113 10063096 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 77,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 12,00
10064000 c) Bruchreis 11,00
10062098 Geschälter Reis ( „Cargo-Reis” oder „Braunreis” ), langkörniger mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 114 10063048 a) Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 78,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 10,00
10064000 c) Bruchreis 12,00
115 10063098 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 73,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 12,00
10064000 c) Bruchreis 15,00
10063021 Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 116 10063061 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, rundkörniger 96,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10063023 Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 117 10063063 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, mittelkörniger 96,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10063025 Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 118 10063065 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 96,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10063027 Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 119 10063067 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, parboiled, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 96,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 2,00
10063042 Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, rundkörniger 120 10063092 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, rundkörniger 94,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 4,00
10063044 Halbgeschliffener Reis auch poliert oder glasiert, mittelkörniger 121 10063094 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, mittelkörniger 94,00

11023000

oder

ex23022010

oder

ex23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 4,00
10063046 Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 122 10063096 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von mehr als 2, jedoch weniger als 3 94,00

11023000

oder

23022010

oder

23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 4,00
10063048 Halbgeschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 123 10063098 a) Vollständig geschliffener Reis, auch poliert oder glasiert, langkörniger, mit einem Verhältnis der Länge zur Breite von 3 oder mehr 93,00

11023000

oder

23022010

oder

23022090

b) Reismehl oder Reisfuttermehl 2,00
10064000 c) Bruchreis 5,00

10063061

bis

10063098

Vollständig geschliffener Reis 124

ex10063061

bis

ex10063098

Vollständig geschliffener, polierter, glasierter oder abgefüllter Reis(14) 100,00

10063092

10063094

10063096

10063098

Vollständig geschliffener Reis, anderer 125 ex19041030 Puffreis 60,61

10063061

10063063

10063065

10063067

Vollständig geschliffener Reis, parboiled 126 ex19049010 Reis, vorgekocht(15) 80,00

10063092

10063094

10063096

10063098

Vollständig geschliffener Reis, anderer 127 ex19049010 Reis, vorgekocht(15)

70,00

60,00

60,00

50,00

10064000 Bruchreis 128 11023000 Mehl von Reis (1)
129 11031400 Grobgrieß und Feingrieß von Reis (1)
130 11041991 Flocken von Reis (1)
15091010 Lampantöl 131 ex15099000 a) raffiniertes Olivenöl oder Olivenöl 98,00
ex38231990 b) Saure Öle aus der Raffination(16)
ex15100010 rohes Oliventresteröl 132 ex15100090 a) raffiniertes Oliventresteröl oder Oliventresteröl 95,00
ex15220039 b) Stearin 3,00
ex38231990 c) Saure Öle aus der Raffination(*)
ex18010000 Kakaobohnen, auch Bruch, roh 133 ex18010000 a) Kakaobohnen, auch Bruch, geschält und geröstet 76,3
18020000 b) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
18010000 Kakaobohnen, auch Bruch, roh oder geröstet 134 1803 a) Kakaomasse 76,3
18020000 b) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
135 ex18032000 a) Kakaomasse mit einem Fettgehalt von 14 Gewichtshundertteilen oder weniger 40,3
ex18040000 b) Kakaobutter 36,0
18020000 c) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
136 ex18032000 a) Kakaomasse mit einem Fettgehalt von 14 Gewichtshundertteilen, aber nicht mehr als 18 Gewichtshundertteilen 42,7
ex18040000 b) Kakaobutter 33,6
18020000 c) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
137 ex18032000 a) Kakaomasse mit einem Fettgehalt von mehr als 18 Gewichtshundertteilen 44,8
ex18040000 b) Kakaobutter 31,5
18020000 c) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
138 ex18040000 a) Kakaobutter 36,0
ex18050000 b) Kakaopulver mit einem Fettgehalt von nicht mehr als 14 Gewichtshundertteilen(17) 40,3
18020000 c) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
139 ex18040000 a) Kakaobutter 33,6
ex18050000 b) Kakaopulver mit einem Fettgehalt von mehr als 14 Gewichtshundertteilen, aber nicht mehr als 18 Gewichtshundertteilen(17) 42,7
18020000 c) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
140 ex18040000 a) Kakaobutter 31,5
ex18050000 b) Kakaopulver mit einem Fettgehalt von mehr als 18 % Gewichtshundertteilen(17) 44,8
18020000 c) Kakaoschalen, Kakaohäutchen und anderer Kakaoabfall 16,7
18031000 Kakaomasse, nicht entfettet 141 ex18040000 a) Kakaobutter 46,7
ex18032000 b) Kakaomasse mit einem Fettgehalt von 14 Gewichtshundertteilen oder weniger 52,2
142 ex18040000 a) Kakaobutter 43,6
ex18032000 b) Kakaomasse mit einem Fettgehalt von 14 Gewichtshundertteilen, aber nicht mehr als 18 Gewichtshundertteilen 55,3
143 ex18040000 a) Kakaobutter 40,8
ex18032000 b) Kakaomasse mit einem Fettgehalt von mehr als 18 Gewichtshundertteilen 58,1
144 ex18040000 a) Kakaobutter 46,7
ex18050000 b) Kakaopulver mit einem Fettgehalt von nicht mehr als 14 Gewichtshundertteilen(17) 52,2
145 ex18040000 a) Kakaobutter 43,6
ex18050000 b) Kakaopulver mit einem Fettgehalt von mehr als 14 Gewichtshundertteilen, aber nicht mehr als 18 Gewichtshundertteilen(17) 55,3
146 ex18040000 a) Kakaobutter 40,8
ex18050000 b) Kakaomasse mit einem Fettgehalt von mehr als 18 Gewichtshundertteilen(17) 58,1
18032000 Kakaomasse, entfettet 147 18050000 Kakaopulver(17) 99,0
17019910 Weißzucker 148

29054419

oder

29054491

a) D-Sorbit (Sorbit), bezogen auf 100 kg Trockenstoff 73,53

29054499

38246019

38246091

38246099

29054300

b) D-Mannit (Mannit) 24,51
1703 Melassen 149 21021031 Backhefen, getrocknet(18) 23,53
150 21021039 Backhefen, andere(19) 80,00

Fußnote(n):

(1)

Der pauschale Ausbeutesatz wird auf der Grundlage des entsprechenden, im Anhang E der Verordnung (EG) Nr. 1520/2000 der Kommission festgelegten Umrechnungskoeffizienten berechnet (ABl. L 177 vom 15.7.2000, S. 1).

(2)

Die in dieser Spalte aufgeführten Unterpositionen entsprechen den Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur. Weitere Unterteilungen sind zwischen runde Klammern gesetzt. Sie entsprechen den in den Verordnungen zur Festsetzung von Ausfuhrerstattungen verwendeten Unterteilungen.

(3)

Die Menge der Verluste entspricht der Differenz zwischen 100 und der Summe der in dieser Spalte angegebenen Mengen.

(4)

Geschälte Körner sind die, die der im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 821/68 der Kommission (ABl. Nr. L 149 vom 29.6.1968, S. 46) enthaltenen Definition entsprechen.

(5)

Grobgrieß mit einem Aschegehalt, bezogen auf den Trockenstoff, von weniger als 0,95 Gewichtshundertteilen und einem Siebdurchgang durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 0,250 mm von weniger als 10 Gewichtshundertteilen.

(6)

Der anzuwendende pauschale Ausbeutesatz (A) ist entsprechend der Menge der je kg hergestellter Teigwaren verwendeten Eier unter Verwendung folgender Formel zu ermitteln:

Lfd. Nr. 25:A100160X1,6100

Lfd. Nr. 26:A100150X1,6100

Lfd. Nr. 27:A100140X1,6100

Lfd. Nr. 28:A100126X1,6100

X stellt die Menge der je kg hergestellter Teigwaren verwendeten Eier in der Schale (oder ein Fünfzigstel des in Gramm ausgedrückten Gewichts ihres Äquivalents an Eiererzeugnissen) dar, wobei das Ergebnis auf die zweite Dezimalstelle auf- oder abgerundet wird.

(7)

Perlförmig geschliffene Körner sind die, die der im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 821/68 enthaltenen Definition entsprechen.

(8)

Es handelt sich um Grobgrieß und Feingrieß aus Mais,

von denen 30 oder weniger Gewichtshundertteile durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 315 Mikrometer gehen,

oder- von denen 5 Gewichtshundertteile oder weniger durch ein Sieb mit einer lichten Maschenweite von 150 Mikrometer gehen.

(9)

Für Glukose (Dextrose) als weißes, kristallines Pulver, auch agglomeriert, mit einer von 92 % abweichenden Konzentration ist bei der Abrechnung von einem Mengenverhältnis von 43,81 kg wasserfreier Glukose zu 100 kg Mais auszugehen.

(10)

Für andere Glukose (Dextrose) als in Form von weißem, kristallinem Pulver, auch agglomeriert, mit einer von 82 % abweichenden Konzentration ist bei der Abrechnung von einem Mengenverhältnis von 50,93 kg wasserfreier Glukose zu 100 kg Mais auszugehen.

(11)

Für D-Sorbit mit einer von 70 % abweichenden Konzentration ist bei der Abrechnung von einem Mengenverhältnis von 41,4 kg wasserfreiem D-Sorbit zu 100 kg Mais auszugehen.

(12)

Für D-Sorbit mit einer von 70 % abweichenden Konzentration ist bei der Abrechnung von einem Mengenverhältnis von 47,3 kg wasserfreiem D-Sorbit zu 100 kg Mais auszugehen.

(13)

Es ist die dem tatsächlichen Ergebnis der Veredelungsvorgänge entsprechende Alternative a) bis f) anzuwenden.

(14)

Für die Beendigung des aktiven Veredelungsverkehrs müssen die Mengen von erhaltenem Bruchreis den bei der Einfuhr zur Veredelung von Reis der Unterpositionen 10063061 bis 10063098 festgestellten Mengen von Bruchreis entsprechen. Im Fall des Polierens erhöht sich die Menge von Bruchreis um 2 %, bezogen auf die eingeführte Reismenge, jedoch ohne die darin festgestellte Menge von Bruchreis.

(15)

Als „Reis, vorgekocht” ist vollständig geschälter Reis anzusehen, der unvollständig gekocht und teilweise dehydratisiert worden ist, um die endgültige Kochzeit herabzusetzen.

(16)

Die doppelte Menge der im nicht behandelten Olivenöl enthaltenen Ölsäure ist von der in Spalte 5 für raffiniertes Olivenöl angegebenen Menge abzuziehen und stellt die Menge der sauren Öle aus der Raffination dar.

(*)
15a
Die doppelte Menge der im rohen Oliventresteröl enthaltenen Ölsäure ist von der für raffiniertes Oliventresteröl oder Oliventresteröl in Spalte 5 angegebenen Menge abzuziehen und stellt die Menge der sauren Öle aus der Raffination dar.
(17)

Handelt es sich um löslichen Kakao, so werden der Menge in Spalte 5 1,5 % Alkaline zugerechnet.

(18)

Der Ausbeutesatz gilt für eine Backhefe mit einem Gehalt an Trockenstoff von 95 %, die aus Zuckerrübenmelassen mit 48 % Gesamtzuckergehalt oder Zuckerrohrmelassen von 52 % Gesamtzuckergehalt gewonnen wird. Für Backhefen mit einem davon abweichenden Gehalt an Trockenstoff beträgt die Menge 22,4 kg wasserfreie Hefe auf 100 kg Zuckerrübenmelassen mit 48 % Gesamtzuckergehalt oder Zuckerrohrmelassen mit 52 % Gesamtzuckergehalt.

(19)

Der Ausbeutesatz gilt für eine Backhefe mit einem Gehalt an Trockenstoff von 28 %, die aus Zuckerrübenmelassen mit 48 % Gesamtzuckergehalt oder Zuckerrohrmelassen von 52 % Gesamtzuckergehalt gewonnen wird. Für Backhefen mit einem davon abweichenden Gehalt an Trockenstoff beträgt die Menge 22,4 kg wasserfreie Hefe auf 100 kg Zuckerrübenmelassen mit 48 % Gesamtzuckergehalt oder Zuckerrohrmelassen mit 52 % Gesamtzuckergehalt.

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