ANHANG 13b VO (EWG) 93/2454

(gemäß Artikel 86 Absatz 3)

Von der regionalen Kumulierung ausgenommene Vormaterialien

(1)(2)
Gruppe I: Brunei-Darussalam, Kambodscha, Indonesien, Laos, Malaysia, Myanmar, Philippinen, Thailand, Vietnam Gruppe III: Bangladesch, Bhutan, Indien, Malediven, Nepal, Pakistan, Sri Lanka Gruppe IV (3): Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay

Code des Harmonisierten Systems oder der Kombinierten Nomenklatur

Beschreibung der Vormaterialien

0207 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Hausgeflügel der Position 0105, frisch, gekühlt oder gefroren X
ex0210 Fleisch und genießbare Schlachtnebenerzeugnisse von Geflügel, gesalzen, in Salzlake, getrocknet oder geräuchert X
Kapitel 03 Fische und Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere X
ex0407 Eier in der Schale von Hausgeflügel, andere als Bruteier X
ex0408 Vogeleier, nicht in der Schale, und Eigelb, andere als ungenießbar oder ungenießbar gemachte X

070951

ex071080

071151

071231

Pilze, frisch oder gekühlt, gefroren, vorläufig haltbar gemacht, getrocknet X X X
071420 Süßkartoffeln X

081110

081120

Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren, Maulbeeren, Loganbeeren, schwarze, weiße oder rote Johannisbeeren, Stachelbeeren X
1006 Reis X X

ex110290

ex110319

ex110320

ex110419

ex110819

Mehl, Grobgries und Feingries, Pellets, Getreidekörner, gequetscht oder als Flocken, Reisstärke X X
110820 Inulin X
1604 und 1605 Fische, zubereitet oder haltbar gemacht; Kaviar und Kaviarersatz, aus Fischeiern gewonnen; Krebstiere, Weichtiere und andere wirbellose Wassertiere, zubereitet oder haltbar gemacht X
1701 und 1702 Rohr- und Rübenzucker und chemisch reine Saccharose; andere Zucker; Invertzuckercreme, Zucker und Melassen, karamellisiert X X
ex170490 Zuckerwaren ohne Kakaogehalt, andere als Kaugummi X X
ex180610 Kakaopulver mit einem Gehalt an Saccharose oder Isoglucose von 65 GHT oder mehr X X
180620 Andere Lebensmittelzubereitungen in Blöcken, Stangen oder Riegeln mit einem Gewicht von mehr als 2 kg oder flüssig, pastenförmig, als Pulver, Granulat oder in ähnlicher Form, in Behältnissen oder unmittelbaren Umschließungen mit einem Inhalt von mehr als 2 kg X X
ex190190 Andere Lebensmittelzubereitungen als Malzextrakt mit einem Gehalt an Kakao von weniger als 40 GHT, weniger als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend X X
ex190220 Teigwaren, gefüllt (auch gekocht oder in anderer Weise zubereitet), mehr als 20 GHT Fische, Krebstiere oder andere wirbellose Wassertiere enthaltend oder mehr als 20 GHT Wurst und ähnliche Erzeugnisse, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse jeder Art, einschließlich Fette jeder Art oder Herkunft, enthaltend X
200310 Pilze, anders als mit Essig oder Essigsäure zubereitet oder haltbar gemacht X X X
ex200710 Homogenisierte Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmuse und Fruchtpasten mit einem Zuckergehalt von mehr als 13 GHT X
200799 Nicht homogenisierte Zubereitungen von Konfitüren, Fruchtgelees, Marmeladen, Fruchtmusen und Fruchtpasteten, ausgenommen aus Zitrusfrüchten X

200820

200830

200840

200850

200860

200870

200880

200892

200899

Früchte, Nüsse und andere genießbare Pflanzenteile, in anderer Weise zubereitet oder haltbar gemacht X
2009 Fruchtsäfte (einschließlich Traubenmost) und Gemüsesäfte, nicht gegoren, ohne Zusatz von Alkohol, auch mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln X
ex210112 Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Kaffee X X
ex210120 Andere Zubereitungen auf der Grundlage von Tee oder Mate X X
ex210690 Lebensmittelzubereitungen, anderweit weder genannt, andere als Eiweißkonzentrate und texturierte Eiweißstoffe: Zuckersirupe, aromatisiert oder gefärbt, andere als Isoglucose-, Glucose- und Maltodextrinsirup; Zubereitung mehr als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend X X
220430 Traubenmost, ausgenommen Traubenmost, dessen Gärung durch Zusatz von Alkohol verhindert oder unterbrochen worden ist X
2205 Wermutwein und andere Weine aus frischen Weintrauben, mit Pflanzen oder anderen Stoffen aromatisiert X
2206 Andere gegorene Getränke; Mischungen gegorener Getränke und Mischungen gegorener Getränke und nicht alkoholischer Getränke, anderweit weder genannt noch inbegriffen X
2207 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr, unvergällt X X
ex220890 Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von weniger als 80 % vol, unvergällt, ausgenommen Arrak, Pflaumenbranntwein, Birnenbranntwein und Kirschbranntwein und andere Brantweine und andere alkoholhaltige Getränke X X
ex330210 Mischungen von Riechstoffen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten und mehr als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend X X
33021029 Zubereitungen von der zum Herstellen von Getränken verwendeten Art, die alle charakteristischen Aromastoffe eines Getränks enthalten, andere als mit einem Alkoholgehalt von mehr als 0,5 % vol, und mehr als 1,5 GHT Milchfett, 5 GHT Saccharose oder Isoglucose, 5 GHT Glucose oder Stärke enthaltend X X X

Fußnote(n):

(1)

Mit „X” gekennzeichnete Vormaterialien.

(2)

Eine Kumulierung dieser Vormaterialien zwischen am wenigsten entwickelten Ländern (LDC) jeder regionalen Gruppe (d. h. Kambodscha und Laos in Gruppe I; Bangladesch, Bhutan, Malediven und Nepal in Gruppe III) ist zulässig. In einem nicht zu den am wenigsten entwickelten Ländern gehörenden Land einer Gruppe ist auch eine Kumulierung dieser Vormaterialien mit Vormaterialien mit Ursprung in einem beliebigen anderen Land derselben regionalen Gruppe zulässig.

(3)

Eine Kumulierung dieser Vormaterialien mit Ursprung Argentinien, Brasilien oder Uruguay ist in Paraguay nicht zulässig. Eine Kumulierung von Vormaterialien der Kapitel 16 bis 24 mit Ursprung Brasilien ist in Argentinien, Paraguay und Uruguay nicht zulässig.

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