ANHANG 106 VO (EWG) 93/2454

BESTIMMUNGEN ÜBER DAS AUSKUNFTSBLATT INF 2

1.
Der Vordruck, auf dem die Bewilligung der aktiven Veredelung ausgestellt wird, ist auf weißen, holzfreien Schreibpapier mit einem Quadratmetergewicht von 40 bis 65 g zu drucken.
2.
Der Vordruck hat das Format 210 × 297 mm.
3.
Der Druck des Vordrucks obliegt den Mitgliedstaaten. Der Vordruck trägt zur Kennzeichnung eine Seriennummer. Dieser Nummer sind die folgenden Kennbuchstaben des jeweiligen Ausstellungsmitgliedstaats voranzustellen:

— BEfür Belgien,
— DKfür Dänemark,
— DEfür Deutschland,
— ELfür Griechenland,
— ESfür Spanien,
— FRfür Frankreich,
— IEfür Irland,
— ITfür Italien,
— LUfür Luxemburg,
— NLfür die Niederlande,
— ATfür Österreich,
— PTfür Portugal,
— FIfür Finnalnd,
— SEfür Schweden,
— UKfür das Vereinigte Königreich.

4.
Der Vordruck ist in einer vom Ausstellungsmitgliedstaat bezeichneten Amtssprache der Gemeinschaft zu drucken und auszufüllen.

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