ANHANG 75 VO (EWG) 93/2454

Liste der Veredelungserzeugnisse, die den für sie geltenden Einfuhrabgaben unterworfen werden

(Artikel 548 Absatz 1)

Bezeichnung der Nebenveredelungserzeugnisse Veredelungsvorgänge, in denen sie entstehen
(1) (2)
Abfall, Schrott, Rückstände, Verschnitt und Reste Alle Veredelungsvorgänge

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