ANHANG 37a VO (EWG) 93/2454

MERKBLATT ZUR VERWENDUNG VON VERSANDANMELDUNGEN DURCH DEN AUSTAUSCH VON EDI-STANDARD-NACHRICHTEN (EDI-VERSANDANMELDUNG)

TITEL I

Die EDI-Versandanmeldung beruht auf den gemäß den Anhängen 37 und 38 in die verschiedenen Felder des Einheitspapiers einzutragenden Angaben, die gegebenenfalls durch Codes ergänzt oder ersetzt werden. Dieser Anhang enthält ausschließlich die grundlegenden besonderen Anforderungen, die Anwendung finden, wenn die Förmlichkeiten durch den Austausch von EDI-Standard-Nachrichten erfüllt werden. Ferner gelten die zusätzlichen Codes in Anhang 37c. Sofern in diesem Anhang oder in Anhang 37c nichts anderes festgelegt ist, finden die Anhänge 37 und 38 auch auf die EDI-Versandanmeldung Anwendung. Aufbau und Inhalt der EDI-Versandanmeldung im Einzelnen ergeben sich aus den technischen Spezifikationen, die die zuständigen Behörden dem Hauptverpflichteten mitteilen, um sicherzustellen, dass das Verfahren ordnungsgemäß funktioniert. Diese Spezifikationen beruhen auf den in diesem Anhang festgelegten Anforderungen. In diesem Anhang wird die Struktur des Informationsaustauschs beschrieben. Die Versandanmeldung ist in Datengruppen untergliedert, die Datenattribute enthalten. Die Attribute sind so gruppiert, dass sie innerhalb einer jeden Meldung kohärente logische Blöcke bilden. Die Einrückung einer Datengruppe zeigt an, dass die Datengruppe von einer weniger eingerückten Datengruppe abhängt. Soweit vorhanden, ist die entsprechende Nummer des Feldes des Einheitspapiers angegeben. Der Begriff „Zahl” in den Erläuterungen zu den Datengruppen zeigt an, wie oft die Datengruppe in der Versandanmeldung verwendet werden darf. Der Begriff „Art/Länge” in den Erläuterungen zu den Attributen beschreibt die Anforderungen an Datenart und Datenlänge. Für die Datenart werden folgende Codes verwendet:
a
alphabetisch
n
numerisch
an
alphanumerisch
Die auf den Code folgende Zahl zeigt die zulässige Datenlänge an. Hierfür gilt Folgendes: Die fakultativen zwei Punkte vor der Längenkennung zeigen an, dass die Daten keine festgelegte, jedoch höchstens die in der Längenkennung angegebene Zahl von Ziffern haben. Ein Komma in der Längenkennung bedeutet, dass das Attribut eine Dezimalzahl beinhalten kann, wobei die Ziffer vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Ziffer nach dem Komma die Gesamtzahl der Ziffern nach dem Dezimalzeichen anzeigt.

TITEL II

A.
Übersicht über die Datengruppen

VERSANDVORGANG BETEILIGTER Versender BETEILIGTER Empfänger WARE

BETEILIGTER Versender

BETEILIGTER Empfänger

CONTAINER

EMPFINDLICHE WAREN — CODES

PACKSTÜCKE

HINWEIS AUF VORPAPIERE

VORGELEGTE UNTERLAGEN/BESCHEINIGUNGEN

BESONDERE VERMERKE

ABGANGSSTELLE BETEILIGTER Hauptverpflichteter VERTRETER DURCHGANGSZOLLSTELLE BESTIMMUNGSSTELLE BETEILIGTER zugelassener Empfänger KONTROLLERGEBNIS VERSCHLUSSINFO

VERSCHLUSSKENNUNG

SICHERHEIT

ZEICHEN DER SICHERHEIT

GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG EG

GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG NICHT EG

B.
Bemerkungen zu den einzelnen Daten der Versandanmeldung

VERSANDVORGANG

Zahl: 1 Die Datengruppe ist zu verwenden.

LRN

Art/Länge: an ..22 Es ist die lokale Referenznummer (LRN) zu verwenden. Sie wird auf einzelstaatlicher Ebene festgelegt und vom Benutzer in Absprache mit den Behörden zur Kennzeichnung der einzelnen Anmeldungen vergeben.
Art der Anmeldung(Feld 1)
Art/Länge: an ..5
Das Attribut ist zu verwenden.
Anzahl der Ladelisten(Feld 4)
Art/Länge: an ..5
Das Attribut ist zu verwenden, wenn Ladelisten vorliegen. In diesem Fall finden folgende Regeln Anwendung:

das obligatorische Attribut „Versendungsland” der Datengruppe „VERSANDVORGANG” wird auf „—” gesetzt;

die Datengruppe „WARE” und gegebenenfalls die Datenuntergruppen „HINWEIS AUF VORPAPIERE” , „VORGELEGTE UNTERLAGEN/BESCHEINIGUNGEN” und „BESONDERE VERMERKE” kommen nur einmal vor; die übrigen Datenuntergruppen der Datengruppe „WARE” können nicht verwendet werden;

das Attribut Warenbezeichnung enthält Hinweise auf die beigefügten Ladelisten, Warenbezeichnung SPR enthält den Sprachencode (SPR), der für diese Hinweise verwendet wurde. Der Inhalt dieser Hinweise kann sein:

— bei Art der Anmeldung = „T1” :
„siehe Ladeliste(n)” ,
— bei Art der Anmeldung = „T2” :
„siehe Ladeliste(n)” ,
— bei Art der Anmeldung = „T2F” :
„siehe Ladeliste(n)” ,
— bei Art der Anmeldung = „T-” :

„T1: siehe Ladeliste(n) von … bis …” ,

„T2: siehe Ladeliste(n) von … bis …” ,

„T2F: siehe Ladeliste(n) von … bis …” ;

das Attribut Positionsnummer wird auf „—” gesetzt;

die anderen Attribute der Datengruppe „WARE” können nicht verwendet werden.

Positionen insgesamt(Feld 5)
Art/Länge: an ..5
Das Attribut ist zu verwenden.
Packstücke insgesamt(Feld 6)
Art/Länge: n .7
Die Verwendung des Attributs ist freigestellt. Dabei muss die Gesamtzahl der Packstücke der Summe aus „Zahl der Packstücke” , „Stückzahl” und dem Wert 1 für jede als „Massengut” angemeldete Ware entsprechen.
Versendungsland(Feld 15a)
Art/Länge: a2
Das Attribut ist zu verwenden, wenn nur ein Versendungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden. In diesem Fall ist das Attribut Versendungsland der Datengruppe „WARE” nicht zu verwenden. Wird mehr als ein Versendungsland angemeldet, ist dieses Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” nicht zu verwenden, sondern das Attribut Versendungsland der Datengruppe „WARE” .
Bestimmungsland(Feld 17a)
Art/Länge: a2
Das Attribut ist zu verwenden, wenn nur ein Bestimmungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden. In diesem Fall ist das Attribut Bestimmungsland der Datengruppe „WARE” nicht zu verwenden. Wird mehr als ein Bestimmungsland angemeldet, ist dieses Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” nicht zu verwenden, sondern das Attribut Bestimmungsland der Datengruppe „WARE” .
Kennzeichen beim Abgang(Feld 18)
Art/Länge: an ..27
Das Attribut ist gemäß Anhang 37 zu verwenden.

Kennzeichen beim Abgang SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
Staatszugehörigkeit beim Abgang(Feld 18)
Art/Länge: a2
Es sind die Ländercodes in Anhang 37c gemäß Anhang 37 zu verwenden.
Container(Feld 19)
Art/Länge: n1
Es sind folgende Codes zu verwenden:
0:
nein
1:
ja
Staatszugehörigkeit bei Grenzüberschreitung(Feld 21)
Art/Länge: a2
Es sind die Ländercodes in Anhang 37c gemäß Anhang 37 zu verwenden.
Kennzeichen bei Grenzüberschreitung(Feld 21)
Art/Länge: an ..27
Die Verwendung dieses Attributs ist den Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Anhangs 37 freigestellt.

Kennzeichen bei Grenzüberschreitung SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
Art der grenzüberschreitenden Beförderung(Feld 21)
Art/Länge: n ..2
Die Verwendung dieses Attributs ist den Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Anhangs 37 freigestellt.
Verkehrszweig an der Grenze(Feld 25)
Art/Länge: n ..2
Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten nach Maßgabe des Anhangs 37 freigestellt.
Inländischer Verkehrszweig(Feld 26)
Art/Länge: n ..2
Die Verwendung dieses Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt. Wenn es verwendet wird, ist es nach Maßgabe der Erläuterungen zu Feld 25 in Anhang 38 zu verwenden.
Ladeort(Feld 27)
Art/Länge: an ..17
Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt.
Code für vereinbarten Ort(Feld 30)
Art/Länge: an ..17
Das Attribut kann nicht verwendet werden, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wird diese Datengruppe nicht verwendet, ist die Verwendung des Attributs freigestellt. Wenn dieses Attribut verwendet wird, ist in codierter Form der Ort anzugeben, an dem die Waren kontrolliert werden können. Die Attribute vereinbarter Warenort/Code für vereinbarten Ort, bewilligter Warenort und Abfertigungsstelle können nicht gleichzeitig verwendet werden.
Vereinbarter Warenort(Feld 30)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut kann nicht verwendet werden, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wird diese Datengruppe nicht verwendet, ist die Verwendung dieses Attributs freigestellt. Wenn dieses Attribut verwendet wird, ist die genaue Angabe des Ortes erforderlich, an dem die Waren kontrolliert werden können. Die Attribute vereinbarter Warenort/Code für vereinbarten Ort, bewilligter Warenort und Abfertigungsstelle können nicht gleichzeitig verwendet werden.

Vereinbarter Warenort SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
Bewilligter Warenort(Feld 30)
Art/Länge: an ..17
Die Verwendung des Attributs ist freigestellt, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wenn das Attribut verwendet wird, ist die genaue Angabe des Ortes erforderlich, an dem die Waren kontrolliert werden können. Wird die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” nicht verwendet, kann auch dieses Attribut nicht verwendet werden. Die Attribute vereinbarter Warenort/Code für vereinbarten Ort, bewilligter Warenort und Abfertigungsstelle können nicht gleichzeitig verwendet werden.
Abfertigungsstelle(Feld 30)
Art/Länge: an ..17
Das Attribut kann nicht verwendet werden, wenn die Datengruppe „KONTROLLERGEBNIS” verwendet wird. Wenn diese Datengruppe nicht verwendet wird, ist die Verwendung dieses Attributs freigestellt. Wenn es verwendet wird, ist die genaue Angabe des Ortes erforderlich, an dem die Waren kontrolliert werden können. Die Attribute vereinbarter Warenort/Code für vereinbarten Ort, bewilligter Warenort und Abfertigungsstelle können nicht gleichzeitig verwendet werden.
Rohmasse insgesamt(Feld 35)
Art/Länge: n ..11,3
Das Attribut ist zu verwenden.

Versandbegleitdokument Sprachencode

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache des Versandbegleitdokuments zu verwenden.

Dialogsprachenkennung beim Abgang

Art/Länge: a2 Die Verwendung des Sprachencodes in Anhang 37c ist freigestellt. Wird dieses Attribut nicht verwendet, greift das System auf die Standardsprache der Abgangsstelle zurück.
Datum der Anmeldung(Feld 50)
Art/Länge: n8
Das Attribut ist zu verwenden.
Ort der Anmeldung(Feld 50)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.

Ort der Anmeldung SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
BETEILIGTER Versender(Feld 2)
Zahl: 1
Die Datengruppe wird verwendet, wenn nur ein Versender angemeldet wird. In diesem Fall kann die Datengruppe BETEILIGTER Versender der Datengruppe „WARE” nicht verwendet werden.
Name(Feld 2)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Straße und Hausnummer(Feld 2)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Land(Feld 2)
Art/Länge: a2
Es sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden.
PLZ(Feld 2)
Art/Länge: an ..9
Das Attribut ist zu verwenden.
Stadt(Feld 2)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.

NAD SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache von Name und Adresse (NAD SPR) zu verwenden.
Kennnummer(Feld 2)
Art/Länge: an ..17
Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt.
BETEILIGTER Empfänger(Feld 8)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn nur ein Empfänger angemeldet wird und das Attribut Bestimmungsland der Datengruppe „VERSANDVORGANG” einen Mitgliedstaat oder ein EFTA-Land enthält. In diesem Fall kann die Datengruppe BETEILIGTER Empfänger der Datengruppe „WARE” nicht verwendet werden.
Name(Feld 8)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Straße und Hausnummer(Feld 8)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Land(Feld 8)
Art/Länge: a2
Es sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden.
PLZ(Feld 8)
Art/Länge: an ..9
Das Attribut ist zu verwenden.
Stadt(Feld 8)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.

NAD SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache von Name und Adresse (NAD SPR) zu verwenden.
Kennnummer(Feld 8)
Art/Länge: an ..17
Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt.

WARE

Zahl: 999 Die Datengruppe ist zu verwenden.
Art der Anmeldung(ex Feld 1)
Art/Länge: an ..5
Das Attribut ist zu verwenden, wenn beim Attribut Art der Anmeldung der Datengruppe „VERSANDVORGANG” die Angabe „T-” verwendet wurde. Andernfalls kann dieses Attribut nicht verwendet werden.
Versendungsland(ex Feld 15a)
Art/Länge: a2
Das Attribut ist zu verwenden, wenn mehr als ein Versendungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden. Das Attribut Versendungsland der Datengruppe „VERSANDVORGANG” kann nicht verwendet werden. Wird nur ein Versendungsland angemeldet, ist das entsprechende Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” zu verwenden.
Bestimmungsland(ex Feld 17a)
Art/Länge: a2
Das Attribut ist zu verwenden, wenn mehr als ein Bestimmungsland angemeldet wird. Hierbei sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden. Das Attribut Bestimmungsland der Datengruppe „VERSANDVORGANG” kann nicht verwendet werden. Wird nur ein Bestimmungsland angemeldet, ist das entsprechende Attribut der Datengruppe „VERSANDVORGANG” zu verwenden.
Warenbezeichnung(Feld 31)
Art/Länge: an ..140
Das Attribut ist zu verwenden.

Warenbezeichnung SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
Positionsnummer(Feld 32)
Art/Länge: n ..5
Das Attribut ist auch dann zu verwenden, wenn das Attribut Positionen insgesamt der Datengruppe „VERSANDVORGANG” den Eintrag „1” enthält. In diesem Fall ist auch hier „1” zu verwenden. Jede fortlaufende Nummer darf in einer Versandanmeldung nur einmal vorhanden sein.
Warennummer(Feld 33)
Art/Länge: n ..8
Das Attribut ist mit mindestens 4, höchstens jedoch 8 Ziffern gemäß Anhang 37 zu verwenden.
Rohmasse(Feld 35)
Art/Länge: n ..11,3
Das Attribut ist nicht obligatorisch, wenn verschiedene Warenarten, die in einer Versandanmeldung angemeldet wurden, in einer solchen Weise verpackt wurden, dass es unmöglich ist, die Rohmasse jeder Warenart festzustellen.
Eigenmasse(Feld 38)
Art/Länge: n ..11,3
Die Verwendung dieses Attributs ist nach Maßgabe des Anhangs 37 freigestellt.
BETEILIGTER Versender(ex Feld 2)
Zahl: 1
Die Datengruppe BETEILIGTER Versender kann nicht verwendet werden, wenn nur ein Versender angemeldet wird. In diesem Fall ist die Datengruppe „BETEILIGTER Versender” der „VERSANDVORGANG” -Ebene zu verwenden.
Name(ex Feld 2)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Straße und Hausnummer(ex Feld 2)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Land(ex Feld 2)
Art/Länge: a2
Es sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden.
PLZ(ex Feld 2)
Art/Länge: an ..9
Das Attribut ist zu verwenden.
Stadt(ex Feld 2)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.

NAD SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache von Name und Adresse (NAD SPR) zu verwenden.
Kennnummer(ex Feld 2)
Art/Länge: an ..17
Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt.
BETEILIGTER Empfänger(ex Feld 8)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn mehr als ein Empfänger angemeldet wird und das Attribut Bestimmungsland der Datengruppe „WARE” einen Mitgliedstaat oder ein EFTA-Land enthält. Wird nur ein Empfänger angemeldet, kann die Datengruppe BETEILIGTER Empfänger der Datengruppe „WARE” nicht verwendet werden.
Name(ex Feld 8)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Straße und Hausnummer(ex Feld 8)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Land(ex Feld 8)
Art/Länge: a2
Es sind die Ländercodes in Anhang 37c zu verwenden.
PLZ(ex Feld 8)
Art/Länge: an ..9
Das Attribut ist zu verwenden.
Stadt(ex Feld 8)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.

NAD SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache von Name und Adresse (NAD SPR) zu verwenden.
Kennnummer(ex Feld 8)
Art/Länge: an ..17
Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt.
CONTAINER(ex Feld 31)
Zahl: 99
Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn das Attribut Container der Datengruppe „VERSANDVORGANG” den Code „1” enthält.
Containernummer(Feld 31)
Art/Länge: an ..11
Das Attribut ist zu verwenden.
EMPFINDLICHE WAREN — Codes(Feld 31)
Zahl: 9 Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn die Versandanmeldung Waren des Anhangs 44c betrifft.
Code der empfindlichen Waren(Feld 31)
Art/Länge: n ..2 Es ist der Code in Anhang 37c zu verwenden, wenn die Warennummer nicht ausreicht, um eine Ware des Anhangs 44c eindeutig zu identifizieren.
Empfindliche Menge(Feld 31)
Art/Länge: n .. 11,3 Das Attribut ist zu verwenden, wenn die Versandanmeldung Waren des Anhangs 44c betrifft.
PACKSTÜCKE(Feld 31)
Zahl: 99
Die Datengruppe ist zu verwenden.
Zeichen und Nummern der Packstücke(Feld 31)
Art/Länge: an ..42 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut Art der Packstücke andere als die in Anhang 38 aufgeführten Codes für „Massengut” (VQ, VG, VL, VY, VR oder VO) oder „nicht verpackt oder nicht abgepackt” (NE, NF, NG) enthält. Die Verwendung ist freigestellt, wenn beim Attribut Art der Packstücke einer der vorgenannten Codes verwendet wurde.

Zeichen und Nummern der Packstücke SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
Verpackungsart(Feld 31)
Art/Länge: an2 Es sind die Codes aus dem Verzeichnis der „Verpackungscodes” in Anhang 38 Abschnitt „Feld 31” zu verwenden.
Anzahl der Packstücke(Feld 31)
Art/Länge: n ..5 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut Art der Packstücke andere als die in Anhang 38 aufgeführten Codes für „Massengut” (VQ, VG, VL, VY, VR oder VO) oder „nicht verpackt oder nicht abgepackt” (NE, NF, NG) enthält. Es kann nicht verwendet werden, wenn beim Attribut Art der Packstücke einer der vorgenannten Codes verwendet wurde.
Stückzahl(Feld 31)
Art/Länge: n ..5
Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut Art der Packstücke den Code für „lose” (NE) gemäß Anhang 37c enthält. Andernfalls kann dieses Attribut nicht verwendet werden.
HINWEIS AUF VORPAPIERE(Feld 40)
Zahl: 9
Die Datengruppe ist nach Maßgabe des Anhangs 37 zu verwenden.
Art des Vorpapiers(Feld 40)
Art/Länge: an ..6
Wenn die Datengruppe zu verwenden ist, ist mindestens eine Art eines Vorpapiers zu verwenden.
Zeichen des Vorpapiers(Feld 40)
Art/Länge: an ..20
Es ist die Referenznummer des Vorpapiers zu verwenden.

Zeichen des Vorpapiers SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
Zusätzliche Angaben(Feld 40)
Art/Länge: an ..26
Die Verwendung des Attributs ist den Mitgliedstaaten freigestellt.

Zusätzliche Angaben SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
VORGELEGTE UNTERLAGEN/BESCHEINIGUNGEN(Feld 44)
Zahl: 99
Die Datengruppe ist für TIR-Nachrichten zu verwenden. In anderen Fällen ist die Datengruppe nach Maßgabe des Anhangs 37 zu verwenden. Wird die Datengruppe verwendet, ist mindestens eines der folgenden Attribute zu verwenden:
Art der Unterlage(Feld 44)
Art/Länge: an ..3
Es ist der Code in Anhang 37c zu verwenden.
Zeichen der Unterlage(Feld 44)
Art/Länge: an ..20

Zeichen der Unterlage SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
Zusätzliche Angaben(Feld 44)
Art/Länge: an ..26

Zusätzliche Angaben SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
BESONDERE VERMERKE(Feld 44)
Zahl: 99
Die Datengruppe ist nach Maßgabe des Anhangs 37 zu verwenden. Wird die Datengruppe verwendet, ist entweder das Attribut Zusätzliche Angaben — Kennung oder das Attribut „Text” zu verwenden.
Zusätzliche Angaben — Kennung(Feld 44)
Art/Länge: an ..3
Es ist der Code in Anhang 37c zu verwenden.
Ausfuhr aus EG(Feld 44)
Art/Länge: n1
Wenn das Attribut Zusätzliche Angaben - Kennung den Code „DG0” oder „DG1” enthält, ist das Attribut Ausfuhr aus EG oder das Attribut Ausfuhr aus Land zu verwenden. Diese beiden Attribute können nicht gleichzeitig verwendet werden. In anderen Fällen kann das Attribut nicht verwendet werden. Wird das Attribut verwendet, sind die folgenden Codes zu verwenden: 0 = nein 1 = ja
Ausfuhr aus Land(Feld 44)
Art/Länge: a2
Wenn das Attribut Zusätzliche Angaben — Kennung den Code „DG0” oder „DG1” enthält, ist das Attribut Ausfuhr aus EG oder das Attribut Ausfuhr aus Land zu verwenden. Diese beiden Attribute können nicht gleichzeitig verwendet werden. In anderen Fällen kann das Attribut nicht verwendet werden. Wird das Attribut verwendet, ist der Ländercode gemäß Anhang 37c zu verwenden.
Text(Feld 44)
Art/Länge: an ..70

Text SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Bestimmung der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
ABGANGSSTELLE(Feld C)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden.
Kennnummer(Feld C)
Art/Länge: an8
Es ist der Code in Anhang 37c zu verwenden.
BETEILIGTER Hauptverpflichteter(Feld 50)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden.
Kennnummer des Beteiligten(Feld 50)
Art/Länge: an ..17.
Das Attribut ist zu verwenden, wenn die Datengruppe „Kontrollergebnis” den Code A3 enthält oder wenn das Attribut „Nummer der Sicherheit” verwendet wird.
Name(Feld 50)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut Kennnummer des Beteiligten verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind.
Straße und Hausnummer(Feld 50)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut Kennnummer des Beteiligten verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind.
Land(Feld 50)
Art/Länge: a2
Die Ländercodes in Anhang 37c sind zu verwenden, wenn das Attribut Kennnummer des Beteiligten verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind.
PLZ(Feld 50)
Art/Länge: an ..9
Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut Kennnummer des Beteiligten verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind.
Stadt(Feld 50)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut Kennnummer des Beteiligten verwendet wird und die anderen Attribute dieser Datengruppe dem System noch nicht bekannt sind.

NAD SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache von Name und Adresse (NAD SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
VERTRETER(Feld 50)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn sich der Hauptverpflichtete eines bevollmächtigten Vertreters bedient.
Name(Feld 50)
Art/Länge: an ..35
Das Attribut ist zu verwenden.
Funktion des Vertreters(Feld 50)
Art/Länge: an ..35
Die Verwendung dieses Attributs ist freigestellt.

Funktion des Vertreters SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode in Anhang 37c zur Angabe der Sprache (SPR) zu verwenden, wenn das entsprechende Feld für freien Text verwendet wird.
DURCHGANGSZOLLSTELLE(Feld 51)
Zahl: 9
Die Datengruppe ist nach Maßgabe des Anhangs 37 zu verwenden.
Kennnummer(Feld 51)
Art/Länge: an8
Es ist der Code in Anhang 37c zu verwenden.
BESTIMMUNGSSTELLE(Feld 53)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden.
Kennnummer(Feld 53)
Art/Länge: an8
Es ist der Code in Anhang 37c zu verwenden.
BETEILIGTER zugelassener Empfänger(Feld 53)
Zahl: 1
Die Datengruppe kann verwendet werden, um anzugeben, dass die Waren an einen zugelassenen Empfänger geliefert werden.
Kennnummer des beteiligten zugelassenen Empfängers(Feld 53)
Art/Länge: an ..17
Das Attribut ist zu verwenden.
KONTROLLERGEBNIS(Feld D)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird.
Kontrollergebnis-Code(Feld D)
Art/Länge: an2
Es ist der Code A3 zu verwenden
Frist(Feld D)
Art/Länge: n8
Das Attribut ist zu verwenden.
VERSCHLUSS-INFO(Feld D)
Zahl: 1
Die Datengruppe ist zu verwenden, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird, sofern die ihm erteilte Bewilligung dafür die Verwendung von Verschlüssen vorsieht oder wenn dem Hauptverpflichteten eine Bewilligung zur Verwendung von besonderen Verschlüssen erteilt worden ist.
Verschlussanzahl(Feld D)
Art/Länge: n ..4
Das Attribut ist zu verwenden.
VERSCHLUSSKENNUNG(Feld D)
Zahl: 99
Die Datengruppe ist zu verwenden.
Verschlusszeichen(Feld D)
Art/Länge: an ..20
Das Attribut ist zu verwenden.

Verschlusszeichen SPR

Art/Länge: a2 Es ist der Sprachencode (SPR) in Anhang 37c zu verwenden.

SICHERHEIT

Zahl: 9 Die Datengruppe ist zu verwenden.
Art der Sicherheitsleistung(Feld 52)
Art/Länge: an1
Es ist der Code in Anhang 38 zu verwenden.
ZEICHEN DER SICHERHEIT(Feld 52)
Zahl: 99
Diese Datengruppe ist zu verwenden, wenn das Attribut „Art der Sicherheitsleistung” den Code „0” , „1” , „2” , „4” oder „9” enthält.
Nummer der Sicherheit(Feld 52)
Art/Länge: an..24
Dieses Attribut wird zur Angabe der „Nummer der Sicherheit” verwendet, wenn das Attribut „Art der Sicherheitsleistung” den Code „0” , „1” , „2” , „4” oder „9” enthält. In diesem Fall kann das Attribut „andere Zeichen der Sicherheit” nicht verwendet werden. Die „Nummer der Sicherheit” wird von der Stelle der Bürgschaftsleistung zur Kennzeichnung der einzelnen Sicherheitsleistungen vergeben und ist wie folgt strukturiert:
FeldInhaltFeldtypBeispiele
1Die letzten beiden Stellen des Jahres, in dem die Sicherheitsleistung angenommen wurde (JJ)Numerisch 297
2Kennung des Landes, in dem die Sicherheitsleistung angenommen wurde (ISO-Alpha-2-Ländercode)Alphabetisch 2IT
3Von der Stelle der Bürgschaftsleistung pro Jahr und Land vergebene einmalige Kennziffer für die AnnahmeAlphanumerisch 121234AB788966
4PrüfzifferAlphanumerisch 18
5Kennung der Einzelsicherheit durch Sicherheitstitel (1 Buchstabe + 6 Ziffern) oder NULL für andere Arten der SicherheitsleistungAlphanumerisch 7A001017
Felder 1 und 2 siehe vorstehende Erläuterung. In Feld 3 ist pro Jahr und Land eine von der Stelle der Bürgschaftsleistung vergebene einmalige Kennung für die Annahme der Sicherheitsleistung einzugeben. Möchten die nationalen Verwaltungen, dass die Nummer der Sicherheit auch die Kennnummer der Stelle der Bürgschaftsleistung umfasst, so können sie die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der Stelle der Bürgschaftsleistung verwenden. In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die Felder 1 bis 3 der Nummer der Sicherheit dient. Mit diesem Feld können Fehler bei der Erfassung der ersten vier Felder der Nummer der Sicherheit aufgedeckt werden. Feld 5 wird nur verwendet, wenn die Nummer der Sicherheit sich auf eine EDV-gestützt registrierte Einzelsicherheit durch Sicherheitstitel bezieht. In diesem Fall ist in diesem Feld die Kennziffer des Sicherheitstitels einzugeben.
Andere Zeichen der Sicherheit(Feld 52)
Art/Länge: an ..35
Dieses Attribut wird verwendet, wenn das Attribut „Art der Sicherheitsleistung” andere Codes als „0” , „1” , „2” , „4” oder „9” enthält. In diesem Fall kann das Attribut „Nummer der Sicherheit” nicht verwendet werden.

Zugangscode

Art/Länge: an4 Das Attribut ist zu verwenden, wenn das Attribut „Nummer der Sicherheit” verwendet wird; andernfalls ist den Mitgliedstaaten die Verwendung dieses Attributs freigestellt. Je nach Art der Sicherheitsleistung wird die Nummer von der Stelle der Bürgschaftsleistung, dem Sicherungsgeber oder dem Hauptverpflichteten vergeben, um eine bestimmte Sicherheitsleistung zu schützen.

GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG EG

Zahl: 1
Nicht gültig für EG(Feld 52)
Art/Länge: n1
Der Code 0 = nein ist für gemeinschaftliche Versandverfahren zu verwenden.

GÜLTIGKEITSBESCHRÄNKUNG NICHT EG

Zahl: 99
Nicht gültig für andere Länder(Feld 52)
Art/Länge: a2
Es sind die Ländercodes in Anhang 37c zur Angabe des betroffenen EFTA-Landes zu verwenden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.