Artikel 181d VO (EWG) 93/2454

Ist in einem internationalen Abkommen zwischen der Gemeinschaft und einem Drittland die Anerkennung der im Ausfuhrland vorgenommenen Sicherheitskontrollen vorgesehen, so gelten die in diesem Abkommen festgelegten Bedingungen.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.