Artikel 432 VO (EWG) 93/2454
Das Beförderungsunternehmen sorgt dafür, daß die im gemeinschaftlichen Versandverfahren durchzuführenden Beförderungen durch Aufkleber mit einem Piktogramm gekennzeichnet werden, dessen Muster in Anhang 58 abgebildet ist. Die Aufkleber werden auf dem Übergabeschein TR sowie an den Großbehältern angebracht.
Der in Unterabsatz 1 genannte Aufkleber kann durch den Abdruck eines Stempels in grüner Farbe mit dem in Anhang 58 abgebildeten Piktogramm ersetzt werden.
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