Artikel 14f VO (EWG) 93/2454

Der Antrag wird in folgenden Fällen nicht angenommen:

a)
Er erfüllt nicht die Voraussetzungen der Artikel 14c und 14d;
b)
der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer schweren Straftat im Zusammenhang mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verurteilt oder ein Insolvenzverfahren ist anhängig;
c)
der Antragsteller hat einen Vertreter in Zollangelegenheiten, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Vertreter wegen einer schweren Straftat im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Zollvorschriften verurteilt wurde;
d)
der Antrag wird innerhalb von drei Jahren nach dem Widerruf des AEO-Zertifikats gemäß Artikel 14v Absatz 4 gestellt.

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