Artikel 14f VO (EWG) 93/2454
Der Antrag wird in folgenden Fällen nicht angenommen:
- a)
- Er erfüllt nicht die Voraussetzungen der Artikel 14c und 14d;
- b)
- der Antragsteller ist zum Zeitpunkt der Antragstellung wegen einer schweren Straftat im Zusammenhang mit seiner wirtschaftlichen Tätigkeit verurteilt oder ein Insolvenzverfahren ist anhängig;
- c)
- der Antragsteller hat einen Vertreter in Zollangelegenheiten, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Vertreter wegen einer schweren Straftat im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen die Zollvorschriften verurteilt wurde;
- d)
- der Antrag wird innerhalb von drei Jahren nach dem Widerruf des AEO-Zertifikats gemäß Artikel 14v Absatz 4 gestellt.
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