Artikel 503 VO (EWG) 93/2454

Unter Beteiligung der Kommission können die wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft werden,

a)
wenn die betroffenen Zollbehörden vor oder nach Erteilung der Bewilligung eine breitere Konsultation wünschen;
b)
wenn eine andere Zollverwaltung Einwände gegen eine erteilte Bewilligung erhebt;
c)
auf Initiative der Kommission.

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