Artikel 503 VO (EWG) 93/2454
Unter Beteiligung der Kommission können die wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft werden,
- a)
- wenn die betroffenen Zollbehörden vor oder nach Erteilung der Bewilligung eine breitere Konsultation wünschen;
- b)
- wenn eine andere Zollverwaltung Einwände gegen eine erteilte Bewilligung erhebt;
- c)
- auf Initiative der Kommission.
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