ANHANG 16 VO (EWG) 93/2454
BE- ODER VERARBEITUNGEN, DIE VON DER REGIONALEN KUMULIERUNG AUSGESCHLOSSEN SIND (APS)
Be- oder Verarbeitungen wie:
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Anbringen von Knöpfen und/oder anderen Verschlüssen,
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Anbringen von Knopflöchern,
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Säumen von Hosen, Röcken, Kleidern usw. (Beine, Ärmel usw.),
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Säumen von Taschentüchern, Tischwäsche und dergleichen,
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Anbringen von Posamentierwaren und anderem Zubehör wie Taschen, Markenzeichen, Abzeichen und dergleichen,
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Bügeln und anderes verkaufsfertiges Herrichten von Bekleidung,
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alle Kombinationen dieser Be- oder Verarbeitungen.
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