Artikel 799 VO (EWG) 93/2454
Für dieses Kapitel gelten folgende Definitionen:
- a) Kontrolltyp I:
- die Kontrollen, die sich im Wesentlichen auf eine vorhandene Umzäunung stützen;
- b) Kontrolltyp II:
- die Kontrollen, die im Wesentlichen mit den Erfordernissen des Zolllagerverfahrens übereinstimmen;
- c) Beteiligter:
- jede Person, die in einer Freizone oder einem Freilager eine Tätigkeit im Bereich der Lagerung, der Be- oder Verarbeitung, der Umwandlung oder des Kaufs oder Verkaufs von Waren ausübt.
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