Artikel 793 VO (EWG) 93/2454

(1) Die zur Ausfuhr überlassenen Waren sind der Ausgangszollstelle zu gestellen; dabei ist das Exemplar Nr. 3 des Einheitspapiers oder das Begleitdokument nach Artikel 792 Absatz 2 vorzulegen.

(2) Die Ausgangszollstelle ist die letzte Zollstelle vor dem Ausgang der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft.

Abweichend von Unterabsatz 1 ist die Ausgangszollstelle entweder

a)
für in Rohrleitungen beförderte Waren und für elektrische Energie die von dem Mitgliedstaat, in dem der Ausführer ansässig ist, bezeichnete Zollstelle;
b)
die Zollstelle, die für den Ort zuständig ist, an dem die Waren von den Eisenbahngesellschaften, den Postdiensten, den Luftverkehrsgesellschaften oder den Schifffahrtsgesellschaften im Rahmen eines durchgehenden Beförderungsvertrags zur Beförderung aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft übernommen werden, sofern

i)
die Waren das Zollgebiet der Gemeinschaft im Eisenbahn-, Post-, Luft- oder Seeverkehr verlassen sollen,
ii)
der Anmelder oder sein Vertreter verlangt, dass die Förmlichkeiten nach Artikel 793a Absatz 2 oder Artikel 796e Absatz 1 in dieser Zollstelle durchgeführt werden.

(3) In den in Absatz 2 Unterabsatz 2 Buchstabe b genannten Fällen muss, wenn Waren, die im Rahmen eines durchgehenden Beförderungsvertrags übernommen werden, bei der Zollstelle am tatsächlichen Ort des Ausgangs aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft eintreffen, der Beförderer dieser Zollstelle auf Anfrage eine der folgenden Angaben zukommen lassen:

a)
die Versendungsbezugsnummer der Ausfuhranmeldung, falls verfügbar, oder
b)
eine Kopie des durchgehenden Beförderungsvertrags oder der Ausfuhranmeldung für die betreffenden Waren oder
c)
die Kennnummer der Sendung oder die Nummer des Beförderungspapiers und die Anzahl der Packstücke und bei Containerfracht die Containernummer oder
d)
Angaben über den durchgehenden Beförderungsvertrag oder die Beförderung der Waren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft, die in dem EDV-System der die Waren übernehmenden Person oder einem anderen kommerziellen EDV-System enthalten sind.

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