Artikel 350 VO (EWG) 93/2454

Anstelle von Ergänzungsvordrucken können als beschreibender Teil der Versandanmeldung Ladelisten verwendet werden, die auf einem Vordruck entsprechend dem Muster in Anhang 45 nach Maßgabe von Anhang 44a zu erstellen und die Bestandteil der Anmeldung sind.

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