Artikel 532 VO (EWG) 93/2454

Waren dürfen für höchstens drei Monate vorübergehend entfernt werden. Wenn die Umstände dies erfordern, kann diese Frist verlängert werden.

© Europäische Union 1998-2021

Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.