Artikel 2 VO (EWG) 93/696
Die Definitionen der statistischen Einheiten der Wirtschaft werden von den Mitgliedstaaten und von der Kommission zur Festlegung der Einheiten verwendet, um die statistischen Informationen über die Wirtschaft und insbesondere die mit der NACE Rev. 1 zusammenhängenden Informationen zu erheben, zu übermitteln, zu veröffentlichen und zu analysieren.
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