Artikel 14 VO (EWG, Euratom) 89/1553
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenin Kraft.
Sie gilt ab 1. Januar 1989.
Die gilt jedoch nicht für die Aufstellung oder Korrektur der Übersichten über die Grundlage der MWSt.-Eigenmittel für die Jahre vor 1989, die gemäß den Bestimmungen der Verordnung (EWG, Euratom, EGKS) Nr. 2892/77 erstellt wurden; diese Bestimmungen bleiben für die betreffenden Übersichten anwendbar.
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