Artikel 199 EAGVtr
Die Kommission unterhält alle zweckdienlichen Beziehungen zu den Organen der Vereinten Nationen, ihrer Fachorganisationen und der Welthandelsorganisation.
Sie unterhält ferner, soweit zweckdienlich, Beziehungen zu allen internationalen Organisationen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.