EAGVtr
Vertrag zur Gründung der europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
Informationen
Ausfertigungsdatum07.01.2016
FundstelleAbl. 2016/C 203
Alle Normen
- TITEL IAUFGABEN DER GEMEINSCHAFT
- TITEL IIDIE FÖRDERUNG DES FORTSCHRITTS AUF DEM GEBIET DER KERNENERGIE
- KAPITEL 1Förderung der Forschung
- KAPITEL 2Verbreitung der Kenntnisse
- Abschnitt 1Kenntnisse, über welche die Kommission verfügen kann
- Abschnitt 2Sonstige Kenntnisse
- a) Verbreitung auf gütlichem Wege
- b) Mitteilung an die Kommission von Amts wegen
- c) Erteilung von Lizenzen im Wege des Schiedsverfahrens oder von Amts wegen
- Abschnitt 3Bestimmungen über die Geheimhaltung
- Abschnitt 4Besondere Bestimmungen
- KAPITEL 3Der Gesundheitsschutz
- KAPITEL 4Investitionen
- KAPITEL 5Gemeinsame Unternehmen
- KAPITEL 6Versorgung
- Abschnitt 1Die Agentur
- Abschnitt 2Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen der Gemeinschaft
- Abschnitt 3Erze, Ausgangsstoffe und besondere spaltbare Stoffe aus dem Aufkommen außerhalb der Gemeinschaft
- Abschnitt 4Preise
- Abschnitt 5Bestimmungen über die Versorgungspolitik
- Abschnitt 6Besondere Vorschriften
- KAPITEL 7Überwachung der Sicherheit
- KAPITEL 8Das Eigentum
- KAPITEL 9Der gemeinsame Markt auf dem Kerngebiet
- KAPITEL 10Außenbeziehungen
- TITEL IIIVORSCHRIFTEN ÜBER DIE ORGANE UND FINANZVORSCHRIFTEN
- KAPITEL 1Anwendung von bestimmten Bestimmungen des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- KAPITEL 2Die Organe der Gemeinschaft
- Abschnitt 1Das Europäische Parlament
- Abschnitt 2Der Rat
- Abschnitt 3Die Kommission
- Abschnitt 4Der Gerichtshof der Europäischen Union
- Abschnitt 5Der Rechnungshof
- KAPITEL 3Gemeinsame Vorschriften für mehrere Organe
- KAPITEL 4Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
- TITEL IVBESONDERE FINANZVORSCHRIFTEN
- TITEL VALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- TITEL VI
- VORSCHRIFTEN ÜBER DIE ANLAUFZEIT(aufgehoben)
- SCHLUSSBESTIMMUNGEN