Artikel 44 EAGVtr
Die Kommission kann die ihr mitgeteilten Investitionsvorhaben mit Zustimmung der beteiligten Mitgliedstaaten, Personen und Unternehmen veröffentlichen.
© Europäische Union 1998-2021
Tipp: Verwenden Sie die Pfeiltasten der Tastatur zur Navigation zwischen Normen.