§ 10 AuswV-AM

Bewertung

(1) 1Die Mitglieder der Prüfungskommission bewerten anhand der Notenskala gemäß § 27 Abs. 1 APO das Strukturierte Interview. 2Jeder Prüfer und jede Prüferin vergibt zunächst für jedes Kriterium des Anforderungsprofils eine Note für die eigenen Beobachtungen im Strukturierten Interview (Einzelnoten). 3Aus den Einzelnoten jedes Prüfers oder jeder Prüferin wird ein Durchschnittswert gebildet (Teilnote). 4Gewinnt ein Prüfer oder eine Prüferin für ein Kriterium keine Erkenntnisse, wird insoweit keine Note vergeben.

(2) 1Das Prüfungsergebnis ergibt sich aus dem Mittelwert der zwei Teilnoten (Endnote). 2Bei allen Rechenschritten wird auf zwei Dezimalstellen gerundet.

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