§ 4 AVArt.53LKrO
Personalaufwand
Zum Personalaufwand (§ 2) zählen
- 1.
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die Dienstbezüge der Beamten, die Vergütungen der Angestellten und die Löhne der Arbeiter,
- 2.
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die Unterhaltszuschüsse und Unterhaltsbeihilfen,
- 3.
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Unterstützungen und Beihilfen,
- 4.
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Beschäftigungsvergütungen und Trennungsentschädigungen,
- 5.
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Ausgaben für Unfallfürsorge,
- 6.
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Kosten der Nachversicherung bei Ausscheiden ohne Ruhegehalt,
- 7.
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Abfindung und Übergangsgelder,
- 8.
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Ruhegehälter,
- 9.
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Witwen- und Waisengelder,
- 10.
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die Kosten der Aus- und Fortbildung,
- 11.
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die Kosten von dienstlich angeordneten Vorstellungsreisen und
- 12.
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Umzugskostenvergütungen, Umzugskostenbeihilfen und Reisekostenvergütungen bei Versetzung und Abordnung.
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