§ 5 AVArt.53LKrO
Sachaufwand
Der Sachaufwand (§ 2) umfaßt alle sonstigen Ausgaben, soweit sie nicht zum Personalaufwand im Sinn des § 4 zählen, insbesondere
- 1.
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die Bereitstellung der Diensträume und der üblichen Nebenräume in einem jederzeit benutzungsfähigen Zustand,
- 2.
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die Beschaffung, Unterhaltung und Ergänzung der Geräte, Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände,
- 3.
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die Kosten für Geschäftsbedürfnisse (Vordrucke und Formulare, Schreib- und Zeichenbedarf, Druck- und Buchbinderarbeiten, Kranzspenden und Kosten für Nachrufe),
- 4.
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die Kosten von Bekanntmachungen,
- 5.
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die Kosten für den Büchereibedarf,
- 6.
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Post- und Fernmeldegebühren, einschließlich der Kosten für Fernmeldeanlagen, Rundfunkgebühren,
- 7.
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die Beschaffung und Unterhaltung der Dienstfahrzeuge,
- 8.
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Reisekostenvergütungen, Fahrgelder und Frachtkosten,
- 9.
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Gebühren und Auslagen für Sachverständige und Gutachter,
- 10.
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Gerichts- und ähnliche Kosten, soweit sie anläßlich der Erledigung staatlicher Aufgaben beim Landratsamt selbst anfallen,
- 11.
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die Erstattung von Verwaltungskosten und Kosten der Amtshilfe,
- 12.
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die Kosten des Verwaltungszwangs und der Ersatzvornahme,
- 13.
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Zuschüsse zur Gemeinschaftsküche,
- 14.
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Verlustentschädigungen.
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