§ 73 AVPfleWoqG

Inhalt und Umfang

(1) Die Weiterbildung gliedert sich inhaltlich entsprechend Anlage 1.

(2) Die Weiterbildung zur Einrichtungsleitung umfasst eine Projektarbeit sowie insgesamt 952 Stunden, davon

1.

912 Unterrichtsstunden und

2.

ein Praktikum im Umfang von 40 Praxisstunden.

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