AVPfleWoqG
Verordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde
Informationen
Ausfertigungsdatum27.07.2011
FundstelleGVBl 2011, S.S=346
VersionVerordnung zur Ausführung des Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes und Weiterbildung in der Pflege und Hebammenkunde (AVPfleWoqG) vom 27. Juli 2011 (GVBl. S. 346, BayRS 2170-5-1-G), die zuletzt durch § 1 Abs. 49 der Verordnung vom 4. Juni 2024 (GVBl. S. 98) geändert worden ist
Alle Normen
- Teil 1Bauliche Mindestanforderungen
- Teil 2Personelle Mindestanforderungen
- Teil 3Mitwirkung und Teilhabe
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Wahl und Zusammensetzung der Bewohnervertretung
- Abschnitt 3Amtszeit der Mitglieder der Bewohnervertretung
- Abschnitt 4Tätigkeit der Bewohnervertretung
- Abschnitt 5Stellung der Mitglieder der Bewohnervertretung; Verschwiegenheitspflicht
- Abschnitt 6Mitwirkung und Mitbestimmung der Bewohnervertretung
- Abschnitt 7Bewohnerfürsprecherin und Bewohnerfürsprecher
- Abschnitt 8Teilhabe
- Teil 4Zusammenarbeit, Arbeitsgemeinschaften, Datenschutzrechtliche Bestimmungen; Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten; sachverständiger Dritter
- Teil 5Befreiungen und Abweichungen; Ordnungswidrigkeiten
- Teil 6Allgemeine Vorschriften zur Weiterbildung
- Abschnitt 1Allgemeines
- Abschnitt 2Prüfung
- Abschnitt 3Zeugnis, Nachweis, Urkunde
- Teil 7Besondere Vorschriften zur Weiterbildung
- Abschnitt 1Einrichtungsleitung
- Abschnitt 2Pflegedienstleitung
- Abschnitt 3Gerontopsychiatrische Pflege und Betreuung
- Abschnitt 4Praxisanleitung
- Teil 8Eignungsprüfung, Anpassungslehrgang, Kenntnisprüfung
- Teil 9Übergangs- und Schlussbestimmungen