§ 85 AVPfleWoqG
Inhalt und Umfang
(1) Die Weiterbildung gliedert sich inhaltlich entsprechend Anlage 4.
(2) Die Weiterbildung umfasst insgesamt 300 Stunden, davon
- 1.
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252 Stunden Unterricht,
- 2.
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eine Hospitation im Umfang von 16 Stunden und
- 3.
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32 Stunden für die Durchführung eines Praxisprojekts mit Erstellung eines Projektberichts.
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