§ 40 AVPfleWoqG
Mitbestimmung
Die Bewohnervertretung bestimmt bei folgenden Entscheidungen der Leitung der stationären Einrichtung im Rahmen der vom Einrichtungsträger jährlich festzulegenden Budgets mit:
- 1.
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Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung,
- 2.
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Freizeitgestaltung und Bildungsangebote einschließlich der Planung und Durchführung der von der Einrichtungsleitung angebotenen Veranstaltungen,
- 3.
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Angelegenheiten der sozialen Betreuung im Rahmen des Gesamtkonzepts der Einrichtung der Pflege und für ältere Menschen,
- 4.
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Qualitative Aspekte der Betreuung und Pflege im Rahmen des Gesamtkonzepts der Einrichtung und
- 5.
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Ausgestaltung der Gemeinschaftsräume.
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