§ 40 AVPfleWoqG

Mitbestimmung

Die Bewohnervertretung bestimmt bei folgenden Entscheidungen der Leitung der stationären Einrichtung im Rahmen der vom Einrichtungsträger jährlich festzulegenden Budgets mit:

1.

Aufstellung der Grundsätze der Verpflegungsplanung,

2.

Freizeitgestaltung und Bildungsangebote einschließlich der Planung und Durchführung der von der Einrichtungsleitung angebotenen Veranstaltungen,

3.

Angelegenheiten der sozialen Betreuung im Rahmen des Gesamtkonzepts der Einrichtung der Pflege und für ältere Menschen,

4.

Qualitative Aspekte der Betreuung und Pflege im Rahmen des Gesamtkonzepts der Einrichtung und

5.

Ausgestaltung der Gemeinschaftsräume.

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