§ 31 AVPfleWoqG
Ende der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in der Bewohnervertretung endet durch
- 1.
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Ablauf der Amtszeit,
- 2.
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Rücktritt vom Amt,
- 3.
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Ausscheiden aus der stationären Einrichtung,
- 4.
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Verlust der Wählbarkeit oder
- 5.
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Feststellung der zuständigen Behörde auf Antrag von zwei Dritteln der Mitglieder der Bewohnervertretung, dass das Mitglied der Bewohnervertretung seinen Pflichten nicht mehr nachkommt oder nicht mehr nachkommen kann.
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