§ 1 BayGutfrKastGDV
Sitz der Gutachterstelle
Die Gutachterstelle nach Art. 1 des Gesetzes über die Gutachterstelle für die freiwillige Kastration und andere Behandlungsmethoden1) hat ihren Sitz in München.
Fußnote(n):
- 1)
- BayRS 2120-5-I
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