Art. 130c BayHIG

Änderung des

Art. 4 Satz 1 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl. S. 43, BayRS 2013-1-1-F), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 19. März 2020 (GVBl. S. 153) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.

In Nr. 2 wird das Wort „sowie“ am Ende durch ein Komma ersetzt.

2.

In Nr. 3 werden das Wort „Nummern“ durch die Angabe „Nrn.“ und der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.

3.

Die folgenden Nrn. 4 und 5 werden angefügt:

4.

die Hochschulen des Freistaates Bayern sowie

5.

die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY).

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